Hallo,
was mache ich denn eigentlich wenn die Gegenseite beantragt hat die Gerichtskosten auszugleichen und mich das Gericht auffordert eine Berechnung unserer Kosten einzureichen, obwohl von unserem Mandanten gar keine Gerichtskosten bezahlt wurden.
Was schreibe ich dann?
Unsere Anwaltsgebühren werden ja nicht festgesetzt, weil es sich hier um einen Vergleich handelt und somit die Kosten gegeneinander aufgehoben wurden.
Vielen Dank schon mal im Vorraus.
KFA
- Liesel
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Wenn nichts gezahlt wurde, kannst du auch keine Berechnung einreichen.
Nicht bei jedem Vergleich werden die Kosten gegeneinander aufgehoben.
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Jacke wie Hose.
Ist egal, du kannst ein Zweizeiler an das Gericht machen oder es sein lassen. Nach Ablauf der gesetzten Frist entscheidet das Gericht sowieso.
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- misspinky1984
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Liesel hat geschrieben:Jacke wie Hose.
Ist egal, du kannst ein Zweizeiler an das Gericht machen oder es sein lassen. Nach Ablauf der gesetzten Frist entscheidet das Gericht sowieso.
Achte auf deine Gedanken, denn sie werden Worte.
Achte auf deine Worte, denn sie werden Handlungen.
Achte auf deine Handlungen, denn sie werden Gewohnheit.
Achte auf deine Gewohnheiten, denn sie werden dein Charakter.
Achte auf deinen Charakter, denn er wird dein Schicksal.
Quelle: Die englische Fassung nach Charles Reade geht auf ein chinesisches Sprichwort zurück.
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- Tigerle
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So sehe ich es auch.misspinky1984 hat geschrieben:Liesel hat geschrieben:Jacke wie Hose.
Ist egal, du kannst ein Zweizeiler an das Gericht machen oder es sein lassen. Nach Ablauf der gesetzten Frist entscheidet das Gericht sowieso.
Aber vorsorglich prüfen, ob nicht der Mandant oder die RS direkt Kosten an das Gericht bezahlt hat. So einen Fall hatten wir auch schon. Kommt zwar so gut wie nicht vor. Aber wäre blöd, wenn hier verauslagte Kosten übersehen würden.
-
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Ich hab hier trotzdem schon wieder ein Problem....
Es handelt sich wieder um einen Vergleich in der zweiten Instanz. Wir sind die Berufungskläger. Aus der Akte sehe ich, dass unsere Mandantin 60,00 Auslagenvorschuss für die Zeugin bezahlt hat. Der Gegner beantragt wieder die Gerichtskosten auszugleichen und festzusetzen. Wir haben mittlerweile schon 174,26 € vom Gericht zurückerhalten. Kann das sein, wenn von unserer Mandantin nur 60,00 € bezahlt wurden?
Wie ist das beim Berufungsverfahren eigentlich mit den Gerichtskosten? Müssen da auch gleich Gerichtskosten bezahlt werden? Ich sehe in der Akte dazu keine Aufforderung?
Also nach dem was ich zu den Kosten in der Akte finde musste unsere Mandantin wirklich nur die 60,00 € bezahlen...
Hilfe....
Es handelt sich wieder um einen Vergleich in der zweiten Instanz. Wir sind die Berufungskläger. Aus der Akte sehe ich, dass unsere Mandantin 60,00 Auslagenvorschuss für die Zeugin bezahlt hat. Der Gegner beantragt wieder die Gerichtskosten auszugleichen und festzusetzen. Wir haben mittlerweile schon 174,26 € vom Gericht zurückerhalten. Kann das sein, wenn von unserer Mandantin nur 60,00 € bezahlt wurden?
Wie ist das beim Berufungsverfahren eigentlich mit den Gerichtskosten? Müssen da auch gleich Gerichtskosten bezahlt werden? Ich sehe in der Akte dazu keine Aufforderung?
Also nach dem was ich zu den Kosten in der Akte finde musste unsere Mandantin wirklich nur die 60,00 € bezahlen...
Hilfe....
- Liesel
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Wenn du dir nicht sicher bist, ob was auszugleichen ist, stelle einfach den entsprechenden Antrag. Du mußt ja keinen Betrag mitteilen.
....wird beantragt, die Gerichtskosten auszugleichen und den festzusetzenden Betrag mit 5 Prozentpunkten Zinsen über dem jeweiligen Basiszins zu verzinsen.
Vollstreckbare Ausfertigung mit Zustellnachweis mit beantragen.
Fertig.
....wird beantragt, die Gerichtskosten auszugleichen und den festzusetzenden Betrag mit 5 Prozentpunkten Zinsen über dem jeweiligen Basiszins zu verzinsen.
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