Abrechnung vorläufiges Zahlungsverbot und Pfüb ?

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
engelchen2005

#1

04.10.2012, 09:31

Hallo Ihr Lieben,
habe ein Abrechnungsproblem in einer Zwangsvollstreckungssache. Ich muss ZV, vZv und Pfüb gegenüber der RSV abrechnen und brauche Eure Hilfe! (Habe kein Anwaltsprogramm! :? )

Also:
1. Zwangsvollstreckungsauftrag (inkl. Antrag auf Abgabe der eV) gestellt. Ge-richtsvollzieherin hat einen Kontobeleg gefunden.
2. Daraufhin VzV gestellt, gleichzeitig Pfüb beantragt (und erlassen).
3. Drittschuldnererklärung der Bank erhalten, dass weitere Pfändungen bereits vorliegen (P-Konto).
4. Info an RSV - RSV hat daraufhin mitgeteilt, dass sie die Titel haben will, wir KFA stellen sollen und unsere Abrechnung.

Was muss ich an ZV-Kosten gegenüber der RSV abrechnen (2 Schuldner!):
0,3 3309 (ZV-Auftrag)
0,3 3309 (vzv)
0,3 3309 (pfüb)
3 x 0,3 Erhöhungsgebühr 1008? (wg. 2 Schuldner?)
15,00 EUR Pfüb-Kosten
diverse Kostenrechnungen OGV
Pauschale
MWST

Vielen lieben Dank im Voraus!
Gruß, engelchen2005
tiko73

#2

04.10.2012, 09:35

edit wg. zu spät gesehen, dass Berufsbezeichnung fehlt :oops:
Zuletzt geändert von tiko73 am 04.10.2012, 09:36, insgesamt 2-mal geändert.
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#3

04.10.2012, 09:35

Bevor Dir jemand antworten darf Engelchen, müsstest Du bitte Deine Berufsbezeichnung im Profil angeben (s. Forenregeln).

:wink1

Edit: Was halt manchmal übersehen wird *nach oben schielt* :pfeif
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
engelchen2005

#4

04.10.2012, 09:51

sorry :( Beruf habe ich gerade eingetragen. :lol:
tiko73

#5

04.10.2012, 09:53

Das VZV kannst du nicht abrechnen, da diese Gebühr in der Gebühr für den PÜ aufgeht.
Eine Erhöhung für zwei Gegner kannst du nicht abrechnen, da die Erhöhung nur greift, wenn ihr mehrere Mandanten vertretet :-)
engelchen2005

#6

04.10.2012, 10:03

Danke, tiko73. :wink1
Ich bin mir so unsicher, weil ich das erste Mal sowas abrechnen musste. Wir machen sonst nur Gesellschaftsrecht und so. Du hast mir sehr geholfen.
Liebe Grüße
:thx
tiko73

#7

04.10.2012, 10:19

Gerne, dafür ist das Forum doch da :-)
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#8

04.10.2012, 10:23

Zwei Schuldner - zweimal 3309.
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engelchen2005

#9

04.10.2012, 10:54

Wer hat denn nun recht? :(
0,6 3309 (für ZV und vzv+pfüb)
oder
2x 0,6 3309
oder
0,6 3309
0,6 1008?
:shock:
Bin jetzt völlig raus ... :?
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#10

04.10.2012, 11:27

ZV:

2 x 3309
2 x PTE

vZV und PfÜB:

2 x 3309
2 x PTE

Hast du den Gerold? In Auflage 18 steht das unter Rdn. 246, 247 zu 3309.

Du müßtest doch aber die Gebührenaufstellung auch im ZV-Auftrag und im PfÜB drin haben?
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