Hallo mal ne Frage.
Wenn ein Verein ein Insoverfahren eröffnet, bzw. die Verwaltung durch einen Insoverwalter betrieben wird,
dann haftet der Vorstand doch persönlich!
Hat der Vorstand dann automatisch auch 6 Jahre privatinsolvenz oder haftet er nur im Rahmen des Vereines mit seinem privatvermögen zum Stichtag und wenn dann nichts bei ihm zu holen ist, wird der Verein aufgelöst?
Insolvenz Verein
- 13
- NORTHERN DINO
- ...ist hier unabkömmlich !
- Beiträge: 17711
- Registriert: 02.04.2006, 21:36
- Beruf: Dibbel-Ribbel i.R.
- Wohnort: Siehe Flagge
Literatur-Tipp, falls vorhanden: Sauter/Schweyer/Waldner, Der eingetragene Verein, 19. A. (2010) Rn. 400.
Die Eröffnung des InsO-Verfahrens hat die Auflösung des Vereins zur Folge --> § 42 I 1 BGB (nach altem Recht bis zum 31.12.1998 ging die Rechtsfähigkeit des Vereins verloren).
Die Eröffnung des InsO-Verfahrens hat die Auflösung des Vereins zur Folge --> § 42 I 1 BGB (nach altem Recht bis zum 31.12.1998 ging die Rechtsfähigkeit des Vereins verloren).
~ Grüßle ~
![Bild](http://www.cosgan.de/images/midi/set/d028.gif)
![Bild](http://www.nationalflaggen.de/media/flags/flagge-niedersachsen-animiert.gif)
![Bild](https://www.cheesebuerger.de/smiliegenerator/ablage/525/464.png)
Veni, vidi, violini (Ich kam, ich sah, ich vergeigte)...
![257](https://www.foreno.de/app.php/sam/?mode=smilie&sam_id=257)
>>> Bitte keine Sachfragen per pN.
Nutze das Forum zum Vorteil aller! <<<
![Bild](http://www.cosgan.de/images/midi/set/d028.gif)
![Bild](http://www.cosgan.de/images/midi/set/d030.gif)
![Bild](http://www.nationalflaggen.de/media/flags/flagge-niedersachsen-animiert.gif)
![Bild](https://www.cheesebuerger.de/smiliegenerator/ablage/525/464.png)
Veni, vidi, violini (Ich kam, ich sah, ich vergeigte)...
![Mit den Augen rollen :roll:](./images/smilies/icon_rolleyes.gif)
>>> Bitte keine Sachfragen per pN.
Nutze das Forum zum Vorteil aller! <<<