Liquidation Ltd. & Co. KG

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Gast

#1

11.04.2007, 11:48

Kennt sich jemand mit Ltd. & Co. KG aus?

Es hat uns jemand diese Gesellschaft vermittelt und die Anmeldung der Liquidation im Entwurf mitgegeben, damit wir diese Anmeldung beglaubigen.

Dieser „Vermittler“ weiß sowieso immer alles besser und wehe, wenn wir nicht alles so beglaubigen und beurkunden, wie er es vorbereitet hat.
Mein Chef macht das auch alles immer noch brav mit, weil er mit diesem „Vermittler“ befreundet ist.

Der Vermittler hatte einen Beschluss gemacht und diesen als Anmeldung bei Gericht eingereicht.
Mit der Verfügung des Gerichts, wonach die Auflösung der Gesellschaft sowie die Bestellung der Abwickler und ggfs. der Erlöschen der Firma anzumelden ist, kam er dann mit folgendem Entwurf der Anmeldung zu uns:

„Zur Eintragung in das Handelsregister wird folgendes angemeldet:

1. Die Gesellschaft ist zum …… aufgelöst.
2. Der bisherige Geschäftsführer …….(Name und Anschrift)…….. wird zum Abwickler bestellt. Er ist alleinvertretungsberechtigt und von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.

Vollmacht für ReNo’s“


Wir haben diese Anmeldung bei Gericht eingereicht und natürlich erwartungsgemäß eine Verfügung erhalten mit folgendem Inhalt:
Anzumelden ist der Auflösungsgrund sowie die allg. Vertretungsbefugnis des Liquidators.

Wie vereinbart habe ich die Verfügung an den „Vermittler“ weitergeleitet, weil er sich um Verfügungen immer selbst kümmern möchte. Schließlich ist er ja der/die/das Beste.

Naja, jetzt rief er einen Tag vor Fristablauf an, bat darum, dass wir Fristverlängerung beantragen und ihm (oh Wunder) einen Entwurf der ergänzenden HR-Anmeldung zuschicken, damit er diesen prüfen könne.

Jetzt will ich natürlich einen supertollen Entwurf der Anmeldung haben, damit die Verfügung nun komplett und ohne weitere Zwischenverfügung erledigt werden kann.

Wer kann mir hier helfen?
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Lotti
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#2

11.04.2007, 11:53

Sorry, ich kann Dir darauf leider keine Antwort geben. Wir haben "EIN GLÜCK" nichts mit diesen Ltd.s zu tun.Wir haben mal 2 angemeldet und die sind noch nicht einmal eingetragen worden. :oops:

Meistens sind das auch alles Betrüger.

Guck mal im Kersten/Bühling. Der hilft manchmal.

Musste ich jetzt mal los werden!
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#3

11.04.2007, 11:53

Den letzten Satz bitte streichen
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Lena
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#4

11.04.2007, 12:24

Willst du die Liquidation der KG oder Zweigniederlassung der Ltd.?

Nach dem Text wohl eher die Liquidation der Ltd.? Dann kannst du den ganz normalen Text nehmen wie bei der GmbH...
Als Grund musst du halt angeben, ob Geschäftsbetrieb eingestellt wurde o.ä.
Und wegen der Vertretungsbefugnis - man muss ja bei allen Anmeldungen (ob Geschäftsführer oder Liduiqdatior) die abstrakte UND die konkrete Vertretungsbefugnis angeben. Also wie die GF/Liqu. lt. Gesellschaftsvertrag vertreten können (also z.b. sind mehrere bestellt vertreten die gemeinsam, einzelnen kann Einzelvertr.berechtigung erteilt werden - ergibt sich ja aus der Satzung) und was speziell für denjenigen gilt, der jetzt angemeldet wird (das habt ihr ja schon)....
Liebe Grüße
Lena

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Gast

#5

11.04.2007, 12:27

Das ist mein Problem. Ich bin mir nicht sicher, ob er die KG oder Ltd. meint. Aber fragen darf man hier ja nicht. Also gehe ich mal von der Ltd. aus.
Werde mal einen "GmbH-Text" nehmen. Danke.
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Pepsi
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#6

11.04.2007, 14:34

na wo und unter welcher Nr meldet ihr das denn an?
Gast

#7

11.04.2007, 16:11

Noch liegt die Akte......
Aber ich habe gerade nachgesehen. Die Anmeldung ging zur Ltd. & Co. KG - Akte raus....
Also wohl doch falsch??? Bin total irritiert...
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#8

11.04.2007, 17:20

ALso zur HR A Nr.??? Aber wieso denn Geschäftsführer? Und wieso Abwicklung?? :bahnhof
Liebe Grüße
Lena

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Gast

#9

12.04.2007, 08:30

Das ist auch mein Problem. Ich versteh die Sache auch nicht (mehr). Und da ich den lieben Vermittler ja nichts fragen darf, mein Chef den Sachverhalt auch nicht versteht, werde ich jetzt (wo mein Chef noch nicht da ist) mal einfach mit dem Gericht telefonieren und versuchen, mich auf Grund der Verfügung mal schlau zu fragen. Wenn ich dort nicht weiterkomme, werde ich schnell noch den Vermittler anrufen. Bin ja mal gespannt, was der mir dann sagen wird...
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#10

12.04.2007, 08:31

na also.. wenn der so einen mist verzapft.. er muss dir doch wohl sagen was du machen sollst, wenn das so uneindeutig ist..
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