Hallo, mal wieder ein etwas komplizierterer Fall:
Eine alte Dame (Mutter von 4 Kindern) ist im letzten Jahr verstorben. Nun, nach fast 9 Monaten macht der Bruder gegenüber seinen drei Schwestern jeweils einen Betrag in Höhe von EUR 1.000,00 geltend (Räumungskosten der Wohnung der Erblasserin, Heimkosten etc.). Vorher kam nie ein Schreiben über mögliche Schulden. Eine Verfügung von Todes wegen gibt es nicht, ebenfalls keinen Erbschein. Für die Erbausschlagung ist es natürlich schon zu spät. Man könnte noch an Anfechtung denken. Ich vermute jedoch, da der Sohn seit über 10 Jahren über eine Bankvollmacht, ausgestellt auf das Giro- und Sparkonto seiner Mutter, verfügte, dass er sich ggf. bereits daran vor dem Tode "bedient" hat, als seine Mutter (bis zu sechs Wochen vor ihrem Tode) im Heim untergebracht war. Haben die drei Schwestern noch Anspruch gegen evtl. abgehobenes Bargeld des Bruders von den Konten seiner Mutter ?
Ups, ich hoffe, man steigt dadurch Vielen Dank im Voraus für Eure Hilfe!
Konto vor dem Tode von einem der Erben leergeräumt?
Weder der eine noch die anderen haben m. E. Ansprüche, so lange es keinen Erbschein gibt.
Danke für die Antwort. Nun ist es aber so, dass noch kein Erbschein gemacht wurde, weil die drei Geschwister keinen Kontakt mehr zur nun verstorbenen Mutter hatten und somit überhaupt nicht wussten, wie es ums Erbe steht. Wir haben den Erbschaftsbesitzer, nämlich den Sohn, erst einmal angeschrieben und um Auskunft (Aktiva/Passiva) gebeten und nun will er auf einmal jeweils ca. 1000,00 EUR von den drei Schwestern haben !!! Alle vier Kinder sind gesetzliche Erben. Hätten wir ihn nicht angeschrieben, hätte er womöglich nicht einmal etwas geltend gemacht. Mein Problem ist nur die Nachweispflicht,... das wenn er sich vorher schon vom Konto bedient hat, ihm das auch nachzuweisen, da er ja auch eine Kontovollmacht schon über Jahre hatte ... ich nehme an, dass könnte schwierig werden. Haben denn die drei Schwestern generell überhaupt noch Anspruch an das Geld, was er sich genommen hat ?
Tja, für die Erbausschlagung ist es wohl zu spät, da sie bereits im letzten Jahr verstorben ist. Da bleibt nur die Anfechtung, da er erst vor kurzem die Ansprüche gegen die Schwestern beziffert hat.
Hach, dies ist echt ein super Forum... Vielen lieben Dank für die Hilfe.
VG
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VG