und was haltet ihr von dieser Begründung: Hiiillffeee...
Der Zeuge, Herr XY, ist der Zuchtleiter der Vereins und ist am 00.00.0000 auf einer Eintragungsreise in neun Bundeslängern unterwegs. Aufgrund dessen kann er an dem oben genannten Termin nicht teilnehmen.
Terminsverlegung. Könnt Ihr mir bei der Formulierung helfen.
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Sungirl, ich habe immer noch nicht verstanden, wieso ihr eine Terminsverlegung beantragen müsst, wenn der Zeuge nicht kann.
Du schreibst da was vom Zuchtleiter des Vereins, vertretet ihr diesen Verein in dem Rechtsstreit, oder wie? Dann könnte man es natürlich mal versuchen, eine Terminsverlegung mit der Begründung hinzukriegen. Ich würde dann aber noch irgendwas vorlegen woraus sich ergibt, dass diese Termin fest geplant sind. Es muss ja da irgendwelchen Schriftverkehr über diese Körtermine geben. Und du solltest auch sagen, wann er wo ist und nicht einfach "in neun Bundesländern unterwegs".
Aber ob das klappt, wenn ihr das für den Zeugen beantragt, weiß ich nicht. Eigentlich kenne ich es nur so, dass ein Zeuge, der nicht kann, das selbst dem Gericht mitteilt.
Du schreibst da was vom Zuchtleiter des Vereins, vertretet ihr diesen Verein in dem Rechtsstreit, oder wie? Dann könnte man es natürlich mal versuchen, eine Terminsverlegung mit der Begründung hinzukriegen. Ich würde dann aber noch irgendwas vorlegen woraus sich ergibt, dass diese Termin fest geplant sind. Es muss ja da irgendwelchen Schriftverkehr über diese Körtermine geben. Und du solltest auch sagen, wann er wo ist und nicht einfach "in neun Bundesländern unterwegs".
Aber ob das klappt, wenn ihr das für den Zeugen beantragt, weiß ich nicht. Eigentlich kenne ich es nur so, dass ein Zeuge, der nicht kann, das selbst dem Gericht mitteilt.
- ellimorelli
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Dass er duch anderweitige, bereits seit längerem bestehende Termine verhindert ist.
"Sie hören von meinem Anwalt" ist die Erwachsenenversion von "Das sag ich meiner Mama!"
genau das ebenellimorelli hat geschrieben:was schreibt ihr für eine Begründung, wenn der Chef bereits einen Termin an diesem Tag hat?
- skugga
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Ich geb auch immer verhältnismäßig genau an, wann und wo andere Termine bereits anberaumt sind, das erhöht die Verlegungsbereitschaft ungemein. Manche Gerichte bestehen auch auf Glaubhaftmachung durch Vorlage der vorrangigen Terminsladungen (hier in der Gegend z. B. Wiesbaden), wenn mans weiß, sollten die - geschwärzt - auch unbedingt beigefügt werden.Pepples hat geschrieben:Dass er duch anderweitige, bereits seit längerem bestehende Termine verhindert ist.
Milchreis schmeckt ganz vorzüglich, wenn man ihn kurz vor dem Verzehr durch ein saftiges Steak ersetzt.
Da bin ich aber froh, dass unsere Gerichte in Bayern bei Terminsverlegungen unheimlich großzügig sind. Da muss man nur sagen "passt mir nicht" und schon ist der Termin verlegt. Ärgerlich wenn der gegnerische Prozessbevollmächtigte extensiv Gebrauch davon macht.