Geldempfangsvollmacht an GV

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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tweetyS
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#1

03.05.2011, 09:33

Guten Morgen!

Ein GV, der über 20 Jahre nie eine Geldempfangsvollmacht wollte, besteht plötzlich darauf.

Jetzt bin ich neugierig. Gibt es da eine Änderung?

Bis jetzt mussten wir nur ganz selten eine Geldempfangsvollmacht vorlegen, wenn wir für unsere Mandanten vollstreckten.
MiScho
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#2

03.05.2011, 09:48

Das hatte ich letztens auch das erste Mal. Ob es eine Änderung gab weiß ich nicht und es war auch nur das eine Mal, dass ein GV von mir eine Geldempfangsvollmacht wollte. Im Netz hab ich dazu jetzt auch nichts gefunden. Die anderen GV´s verlangen keine. Ich Schreibe jetzt in meine ZV-Aufträge rein, dass Geldempfangsvollmacht besteht.
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tweetyS
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#3

03.05.2011, 09:51

Die Zusicherung, dass Vollmacht besteht, reicht ihm auch nicht mehr.
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Soenny
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#4

03.05.2011, 09:55

III. Der Auftrag und seine Behandlung

§ 62 GVGA
Auftrag zur Zwangsvollstreckung
(§§ 753 - 758 ZPO)


...

Jedoch ermächtigt die bloße Prozessvollmacht den Bevollmächtigten nicht, die beigetriebenen Gelder oder sonstigen Gegenstände in Empfang zu nehmen; eine Ausnahme besteht nur für die vom Gegner zu erstattenden Prozesskosten (§ 81 ZPO). Der Gerichtsvollzieher darf daher die beigetriebenen Gelder oder sonstigen Gegenstände nur dann an den Prozessbevollmächtigten abliefern, wenn dieser von dem Gläubiger zum Empfang besonders ermächtigt ist. Die Ermächtigung kann sich aus dem Inhalt der Vollmachtsurkunde ergeben. Der Gläubiger kann sie auch dem Gerichtsvollzieher gegenüber mündlich erklären.
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#5

03.05.2011, 10:08

:thx

Vermutlich ging bei ihm mal was in die Hose. :)
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#6

04.05.2011, 12:13

Ich habe manchmal Schreiben von GVZ die die Vollmacht anfordern, die Liste der zu Grunde liegenden Urteile ist manchmal länger als der Satz mit der Anforderung, sieht dann schon fast amüsant aus.
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#7

29.06.2014, 15:19

aber ist doch dennoch affig, die nicht als FAx zu akzeptieren. Nach Prüfung zurück senden tun dies doch auch nicht.

Ich möchte gern mal sehen, wie das bei XXXX & Coll. läuft, obn XXXXXXX jeden morgen 3 STunden Vollmachten unterzeichnet, damit die GVZ für die 3000 ZV im Monat ausreichend Vollmachten haben?! :oops: :twisted:

Edit by JSanny ;)
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#8

29.06.2014, 16:05

Erst Uraltkommentare rauskramen und dann auch noch solche Kommentare :roll:

Ob du es "affig" findest oder nicht spielt keine Rolle, der Gerichtsvollzieher hat ein Anrecht auf eine Originalvollmacht.

Wenn ich solche Ausdrücke und Beschimpfungen von dir noch einmal hier lese, mache ich von meinem Hausrecht Gebrauch. Hier wird niemand beschimpft!

:closed
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