Kostennote richtig? Strafverfahren (Vernehmung)

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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LuzZi
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#1

08.02.2011, 16:41

Nabend allerseits,

kurz vor Feierabend noch mal eine Sache, bei der ich mir gerad nicht 100%ig sicher bin.

Chef hatte am vergangenen Wochenende Strafverteidigernotdienst und prompt einen Anruf bekommen. Er war am Samstag und Sonntag quasi nur mit dem Mandanten beschäftigt, auch nachts um 4.00 Uhr. Nun meldet sich die Polizei und sagt, ein anderer Kollege hätte sich legitimiert. Soweit - sogut, kein Thema, rechne ich ab. Nur wie ist´s richtig?

Hatte so eine Akte schon einmal, hab da die 4101 und die 4105 abgerechnet. Wenn ich´s mir recht überleg, kommt mir das aber irgendwie nicht richtig vor. :shock: In der alten Sache hat Chef den - wenn ich mich recht erinner - nur rausgeholt, der wurde net vernommen oder so, bei dieser am Wochenende wars dann anders. Da müsste doch auch noch die 4103 abgerechnet werden oder?

Gebt mir mal bitte Anschwung und löst meine Gehirnwindungen, hab da einen ganz dicken Knoten drin gerad... :thx
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Adora Belle
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#2

08.02.2011, 17:54

4101 und 4105 ist klar. Wenn es noch Vernehmung oder andere Termine gab, dann ist auch die 4103 entstanden. Z.b. wenn über den Haftbefehl verhandelt wurde. Verkündung reicht aber nicht. Du müßtest schon genauer wissen, was da so passiert ist, um den Knoten zum Platzen zu bringen. :wink:
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#3

09.02.2011, 08:26

Danke dir erst einmal, dann war meine Idee gestern abend ja doch nicht mehr ganz so verkehrt. Ich wusste doch, dass ich´s kann ;)

Ich hau Chef noch einmal an. Aber ich meine, er war bei der Vernehmung bei der Polizei dabei. Das liest sich für mich zumindest aus seinen Notizen.
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