Hallo,
habe einen Kaufvertrag über ein besonders geschütztes Biotop im Sinne des sächsischen Naturschutzgesetzes.
Brauche ich zum Vollzug der Urkunde eine besondere Genehmigung diesbezüglich? Wenn ja, wo fordert man diese an?
Vorab vielen Dank für Eure Hilfe.
vG Claire
Naturschutzgebiet
- Schlumpf71
- Foren-Praktikant(in)
- Beiträge: 17
- Registriert: 03.07.2008, 10:49
- Beruf: RENO-Fachangestellte
- Wohnort: Birkenwerder
Vielleicht mal hier nachfragen:
Landesamt für Umwelt und Geologie
Postfach 80 01 32
01101 Dresden
Telefon 0351/8928-0 Fax: 0351/8928-225
BriefPoststelle.LfUG@smul.sachsen.de.
Landesamt für Umwelt und Geologie
Postfach 80 01 32
01101 Dresden
Telefon 0351/8928-0 Fax: 0351/8928-225
BriefPoststelle.LfUG@smul.sachsen.de.
- Lena
- Foreno-Inventar
- Beiträge: 2535
- Registriert: 08.09.2005, 13:27
- Beruf: NoFaRe & Prädi mit Leib & Seele
- Software: ProNotar
oder du guckst dir die Aufstellungen beim DNotI unter Arbeitshilfen an. Da ist für jedes Bundesland aufgeführt was für Vorkaufsrechte/Genehmigungen eingeholt werden müssen. Und die Listen sind immer auf dem aktuellen Stand.
Liebe Grüße
Lena
******************************************
Man muss mich nicht mögen, kennen reicht
Lena
******************************************
Man muss mich nicht mögen, kennen reicht