...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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Nudi2906
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#1
23.11.2010, 11:48
Hallo, ich habe eine Frage zum Abrechnen einer Pflichtverteidigung
Ich soll eine Pflichtverteidigung abrechnen, im Rahmen welcher mein Chef einen Antrag zur Haftprüfung gestellt hat. Er war aber bei dieser Haftprüfung nicht anwesend, bekommt also keine Terminsgebühr. Gibt es eine Gebühr nur für die Stellung des Antrages zur Haftprüfung?
![Danke :thx](./images/smilies/dankeschild.gif)
schonmal im Voraus
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Adora Belle
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...ist hier unabkömmlich !
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#2
23.11.2010, 11:55
Nein, ist alles über die VG abgedeckt.