ich hab hier ne Akte liegen, wo ich mir nicht so ganz sicher bin, wie ich vorgehen soll. Daher hab ich auch keine gescheite Überschrift gefunden...
![Smilie :)](./images/smilies/icon_smile.gif)
Also, folgender Sachverahlt:
Es geht um ein Scheidungsverfahren.
Unsere Mdtin hat PKH beantragt und bewilligt bekommen.
Der EM hat uns gegenüber schriftlich erklärt, dass er die Hälfte der Kosten tragen wird.
Rechne ich jetzt erst PKH ab, damit ich wenigstens schonmal die Gebühren habe, falls er jetzt doch nicht zahlen will oder rechne ich gegenüber dem EM ab und dann erst PKH mit dem HInweis, dass wir schon einen Betrag X erhalten haben?
Danke für Eure HIlfe/Tipps.
LG