stehe vor einem Problem, und zwar soll ich einen Kostenausgleichungsantrag stellen. Der Sachverhalt ist folgender:
Verkehrsunfall
außergerichtlich (1. Auftraggeber) ca. 2.800,00 € geltend gemacht, gegn. Vers. zahlte, so dass gerichtlich noch ca. 1.400,00 € geltend gemacht wurden;
wir haben in der Klage unsere außergerichtlichen Gebühren als Nebenforderung in Höhe von 129,.. € geltend gemacht; lt. Urteil hat die Gegenseite hierauf 99,60 € zu zahlen
dann kam die Widerklage (nun insgesamt 3 Auftraggeber) über einen GGW v. 1.045,00 €;
das AG hat den GGW auf 2.500,00 € insgesamt festgesetzt
Hat irgendjemand eine Idee, wie ich das mit der Anrechnung der außergerichtlichen Gebühren und mit welchen Streitwerten machen muss. Ich bin vollkommen durcheinander.
Schon mal
![Danke :thx](./images/smilies/dankeschild.gif)
Sabrina