Sachverhalt:
Wir haben Scheidungsantrag eingereicht und haben die Gerichtkosten iHv 543 EUR für den Mdt eingezahlt: GW war glaube ich 9000 EUR - später hat er die Kosten an uns erstattet.
Jetzt kam das Scheidungsurteil - GW= 11.200 EUR...ergo die Gerichtskosten die ich per Kostenausgleichungsantrag festsetzen lassen kann sind ja höher. ABER unser Mdt hat damals ja nur die GK für den niedrigerern GW gezahlt.
Frage:
Wie sieht denn jetzt mein KFA aus?
Zusatz: Der Gegenseite wurde PKH/VKH gewährt!
Für zahlreiche antworten wäre ich dankbar!
Kostenausgleichung der Gerichtskosten in einer Familiensache
- Carmenzita
- Daueraktenbearbeiter(in)
- Beiträge: 313
- Registriert: 28.05.2009, 11:58
- Beruf: frischgebackene ReNo
- Wohnort: Berlin
Willst du den Charakter eines Menschen erkennen, so gib ihm Macht.
Gehe nicht, wohin der Weg führen mag, sondern dorthin, wo kein Weg ist, und hinterlasse eine Spur.
Die beste und sicherste Tarnung ist immer noch die blanke und nackte Wahrheit. Die glaubt niemand!
Gehe nicht, wohin der Weg führen mag, sondern dorthin, wo kein Weg ist, und hinterlasse eine Spur.
Die beste und sicherste Tarnung ist immer noch die blanke und nackte Wahrheit. Die glaubt niemand!
Grundsätzlich würde ich einen ganz normalen Kostenausgleichsantrag stellen, in dem eben nur die GK aufgeführt sind, die ihr für den Mdt. eingezahlt habt. Wir haben immer den Passus im Text: "Es wird beantragt, alle weiter gezahlten Gerichtskosten hinzuzusetzen..."
Hinweis: Da in Familiensachen nur 2 GK-Gebühren anfallen, habt ihr - auch unter Berücksichtigung des höheren GW - bereits zuviel eingezahlt.
Wie das nun läuft, wenn der Gegenseite VKH bewilligt wurde, weiß ich nicht genau; es könnte sein, daß der auf die Gegenseite entfallende GK-Anteil aus der Staatskasse gezahlt wird. Um sicher zu gehen, würde ich auf der Geschäftsstelle bzw. beim Rechtspfleger anrufen und nachfragen. Ich gehe mal davon aus, daß auf jeden Fall ein Kostenausgleichsantrag gestellt werden muß.
Hinweis: Da in Familiensachen nur 2 GK-Gebühren anfallen, habt ihr - auch unter Berücksichtigung des höheren GW - bereits zuviel eingezahlt.
Wie das nun läuft, wenn der Gegenseite VKH bewilligt wurde, weiß ich nicht genau; es könnte sein, daß der auf die Gegenseite entfallende GK-Anteil aus der Staatskasse gezahlt wird. Um sicher zu gehen, würde ich auf der Geschäftsstelle bzw. beim Rechtspfleger anrufen und nachfragen. Ich gehe mal davon aus, daß auf jeden Fall ein Kostenausgleichsantrag gestellt werden muß.
- Carmenzita
- Daueraktenbearbeiter(in)
- Beiträge: 313
- Registriert: 28.05.2009, 11:58
- Beruf: frischgebackene ReNo
- Wohnort: Berlin
Danke erst einmal für die Antwort! dann ruf ich morgen mal bei Gericht an und frag einfach wie genau mein Antrag lauten muss... Die Antwort stell ich dann mal rein...damit die nächsten auch bescheid wissen
nochmals
nochmals
Willst du den Charakter eines Menschen erkennen, so gib ihm Macht.
Gehe nicht, wohin der Weg führen mag, sondern dorthin, wo kein Weg ist, und hinterlasse eine Spur.
Die beste und sicherste Tarnung ist immer noch die blanke und nackte Wahrheit. Die glaubt niemand!
Gehe nicht, wohin der Weg führen mag, sondern dorthin, wo kein Weg ist, und hinterlasse eine Spur.
Die beste und sicherste Tarnung ist immer noch die blanke und nackte Wahrheit. Die glaubt niemand!
- 13
- NORTHERN DINO
- ...ist hier unabkömmlich !
- Beiträge: 17711
- Registriert: 02.04.2006, 21:36
- Beruf: Dibbel-Ribbel i.R.
- Wohnort: Siehe Flagge
Hat die Gegenseite denn volle VKH ohne Ratenzahlung?
~ Grüßle ~
Veni, vidi, violini (Ich kam, ich sah, ich vergeigte)...
>>> Bitte keine Sachfragen per pN.
Nutze das Forum zum Vorteil aller! <<<
Veni, vidi, violini (Ich kam, ich sah, ich vergeigte)...
>>> Bitte keine Sachfragen per pN.
Nutze das Forum zum Vorteil aller! <<<
- Carmenzita
- Daueraktenbearbeiter(in)
- Beiträge: 313
- Registriert: 28.05.2009, 11:58
- Beruf: frischgebackene ReNo
- Wohnort: Berlin
@13: ja, das hat sie.
Mein Antrag ganz allgemein sieht nun so aus...:
......
wird beantragt,
- die dem Antragsteller erstattungsfähigen Gerichtskosten gemäß der Kostenentscheidung vom 31.08.10 und nach § 106 ZPO
auszugleichen,
- auszusprechen, dass der sich hieraus ergebende Betrag in Höhe von 5 % über dem jeweiligen Basiszinssatz ab Antragstellung zu
verzinsen ist,
- dem Antragsteller eine vollstreckbare Ausfertigung des Kostenfestsetzungsbeschlusses zu erteilen.
Der Antragsteller ist nicht vorsteuerabzugsberechtigt.
Beglaubigte und einfache Abschrift anbei
.......
So mal schauen, falsch sit es ja nicht.
Mein Antrag ganz allgemein sieht nun so aus...:
......
wird beantragt,
- die dem Antragsteller erstattungsfähigen Gerichtskosten gemäß der Kostenentscheidung vom 31.08.10 und nach § 106 ZPO
auszugleichen,
- auszusprechen, dass der sich hieraus ergebende Betrag in Höhe von 5 % über dem jeweiligen Basiszinssatz ab Antragstellung zu
verzinsen ist,
- dem Antragsteller eine vollstreckbare Ausfertigung des Kostenfestsetzungsbeschlusses zu erteilen.
Der Antragsteller ist nicht vorsteuerabzugsberechtigt.
Beglaubigte und einfache Abschrift anbei
.......
So mal schauen, falsch sit es ja nicht.
Willst du den Charakter eines Menschen erkennen, so gib ihm Macht.
Gehe nicht, wohin der Weg führen mag, sondern dorthin, wo kein Weg ist, und hinterlasse eine Spur.
Die beste und sicherste Tarnung ist immer noch die blanke und nackte Wahrheit. Die glaubt niemand!
Gehe nicht, wohin der Weg führen mag, sondern dorthin, wo kein Weg ist, und hinterlasse eine Spur.
Die beste und sicherste Tarnung ist immer noch die blanke und nackte Wahrheit. Die glaubt niemand!
- Carmenzita
- Daueraktenbearbeiter(in)
- Beiträge: 313
- Registriert: 28.05.2009, 11:58
- Beruf: frischgebackene ReNo
- Wohnort: Berlin
@13: das liest isch sehr ungenau...was ich meine: GE hat volle VKH gewährt bekommen.
Willst du den Charakter eines Menschen erkennen, so gib ihm Macht.
Gehe nicht, wohin der Weg führen mag, sondern dorthin, wo kein Weg ist, und hinterlasse eine Spur.
Die beste und sicherste Tarnung ist immer noch die blanke und nackte Wahrheit. Die glaubt niemand!
Gehe nicht, wohin der Weg führen mag, sondern dorthin, wo kein Weg ist, und hinterlasse eine Spur.
Die beste und sicherste Tarnung ist immer noch die blanke und nackte Wahrheit. Die glaubt niemand!
-
- Kennt alle Akten auswendig
- Beiträge: 566
- Registriert: 19.05.2009, 08:47
- Beruf: Justizobersekretärin
- Wohnort: Hinterm Aktenberg
Wenn der Gegner VKH ohne Raten bewilligt bekommen hat, dann wird der von euch gezahlte Vorschuss (sofern kein Vergleichsschluss vorliegt) nicht mit der Gegenseite verrechnet. Also bekommt ihr den zuviel gezahlten Betrag erstattet....
- 13
- NORTHERN DINO
- ...ist hier unabkömmlich !
- Beiträge: 17711
- Registriert: 02.04.2006, 21:36
- Beruf: Dibbel-Ribbel i.R.
- Wohnort: Siehe Flagge
So sehe ich das auch. Die Gegenseite hat VKH in voller Höhe ohne Ratenzahlung, es ist ein Urteil ergangen = Entscheidungsschuldnerschaft. Ergo: Keine Verrechnung des Kläger-Vorschusses, sondern Erstattung aus der Landeskasse.Zaubermaus007 hat geschrieben:Wenn der Gegner VKH ohne Raten bewilligt bekommen hat, dann wird der von euch gezahlte Vorschuss (sofern kein Vergleichsschluss vorliegt) nicht mit der Gegenseite verrechnet. Also bekommt ihr den zuviel gezahlten Betrag erstattet....
~ Grüßle ~
Veni, vidi, violini (Ich kam, ich sah, ich vergeigte)...
>>> Bitte keine Sachfragen per pN.
Nutze das Forum zum Vorteil aller! <<<
Veni, vidi, violini (Ich kam, ich sah, ich vergeigte)...
>>> Bitte keine Sachfragen per pN.
Nutze das Forum zum Vorteil aller! <<<
- online
- ...ist hier unabkömmlich !
- Beiträge: 3469
- Registriert: 08.06.2008, 19:07
- Beruf: RPfl'in
- Wohnort: ja
Wie 13.
Das hier:
Das hier:
scheint mir ein Denkfehler zu sein (oder Du hast es unglücklich formuliert). Es kann nie mehr an Gerichtskosten festgesetzt werden als tatsächlich auch bezahlt wurde.Carmenzita hat geschrieben:
Jetzt kam das Scheidungsurteil - GW= 11.200 EUR...ergo die Gerichtskosten die ich per Kostenausgleichungsantrag festsetzen lassen kann sind ja höher. ABER unser Mdt hat damals ja nur die GK für den niedrigerern GW gezahlt.
____________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________
____________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________
____________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________ Kein Grund zur Panik.
Mitglied im CdW.
____________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________
____________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________ Kein Grund zur Panik.
Mitglied im CdW.
Huhu..
Ich habe da auch nochmal eine Frage, wahrscheinlich ist sie auch schon beantwortet aber für mich nicht verständlich.
Wir sind Antragsteller, haben Scheidung eingereicht.
Gegenseite hat VKH ohne Raten bewilligt bekommen. Jedenfalls ist nichts ersichtlich im Protokoll.
Es erging Beschluss (Ehe geschieden, Versorgungsausgleich findet nicht statt,jeder Beteiligte trägt siene außergerichtlichen Kosten selbst und die Hälfte der Gerichtskosten)
Da die Antragstellerin die GK eingezahlt hat, stehen uns 1/2 zu.
Bekomme ich die?
Stelle ich einen Ausgleichsantrag?
LG
Ich habe da auch nochmal eine Frage, wahrscheinlich ist sie auch schon beantwortet aber für mich nicht verständlich.
Wir sind Antragsteller, haben Scheidung eingereicht.
Gegenseite hat VKH ohne Raten bewilligt bekommen. Jedenfalls ist nichts ersichtlich im Protokoll.
Es erging Beschluss (Ehe geschieden, Versorgungsausgleich findet nicht statt,jeder Beteiligte trägt siene außergerichtlichen Kosten selbst und die Hälfte der Gerichtskosten)
Da die Antragstellerin die GK eingezahlt hat, stehen uns 1/2 zu.
Bekomme ich die?
Stelle ich einen Ausgleichsantrag?
LG