...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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naylu
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#1
17.08.2010, 10:06
Guten Morgen,
ich möchte gerne ein Scheidungsverfahren abrechnen.
Es gab mal eine Rechnung über 1.200,00 € für eine außergerichtl. Tätigkeit, die zum Abschluss einer notariellen Scheidungsfolgenvereinbarung führte.
Wie muss ich diese Rechnung jetzt bei der Schlussabrechnung berücksichtigen? Wird dieser Betrag voll angerechnet, gar nicht angerechnet oder zur Hälfte angerechnet?
Für eine schnelle Hilfe wäre ich dankbar
LG naylu
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Trulla79
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#2
17.08.2010, 10:11
Hmm ich würde sie gar nicht anrechnen. Bin mir aber nicht so sicher.
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Badeschlappe26
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#3
17.08.2010, 10:15
Wenn die 1.200,00 € für die außergerichtlichen Folgesachen waren und du jetzt aber die Scheidung an sich abrechnen willst, musst du m. E. gar nix anrechnen. Sind doch 2 völlig verschiedene Paar Schuhe.
Es grüßt
die Schlappe
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Kitty
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#4
17.08.2010, 10:55
Sehe ich auch so, dass du hier nicht anrechnen musst. Die Scheidungsfolgenvereinbarung beinhaltet ja z. B. Sachen wie Unterhalt, Hausrat, Zugewinn, Umgang, Wohnungszuweisung etc., so dass die Vereinbarung und die Scheidung verschiedene Angelegenheiten sind.
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Trynnchylld
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#5
17.08.2010, 10:56
Lieber Gruß, Trynn
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naylu
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#6
17.08.2010, 11:03
Ok super. ... und wo steht das?
Mandat ist nämlich der Meinung, dass es angerechnet werden muss.
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Trynnchylld
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#7
17.08.2010, 11:03
Wegen den Angelegenheiten schau mal in §§ 16 ff. RVG.
Lieber Gruß, Trynn
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Badeschlappe26
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#8
17.08.2010, 11:37
Es wird nunmal nur DERSELBE Gegenstand angerechnet. Und Scheidung ist nunmal nicht dasselbe wie Unterhalt, Hausrat ... Eventuell beim Versorgungsausgleich - da könnte man sich vielleicht streiten. Die außergerichtlichen Vereinbarungen haben ja manchmal dazu was drin. In der Höhe könnte man nochmal drüber nachdenken - Rest nicht.
Es grüßt
die Schlappe
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