Guten Morgen, liebe Kolleginnen und Kollegen,
wir haben hier das Problem, dass nach Hinterlegung eines von unserem Notar beurkundeten Testaments festgestellt worden ist, dass der Vorname des Mandanten im Testament falsch angegeben worden ist. Fragt nicht, wie so etwas passiert...keine Ahnung...wird ja auch immer vorgelesen, Perso überprüft....aber ist halt passiert. Was machen wir nun? Einfach Schreiben an das Nachlassgericht mit dem Hinweis auf den Fehler und dass Sie diesen Brief zu dem Testament nehmen möchten? Wenn wir das Testament zwecks Schreibfehlerberichtigung zurückfordern, dann ist es doch aus der Verwahrung entnommen und nicht mehr gültig, oder?
Wäre für Hilfe dankbar!
LG Claudia
Namensfehler in bereits hinterlegtem Testament!
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Beurkundung eines Nachtrags zum Testament mit anschließender Hinterlegung, nichts anderes ist möglich.
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Also Nachtrag gem. § 44a Abs. 2 BeurkG in Eigenurkunde des Notars?
nein, das muss der Testator selbst machen, da nur er pers. den -richtigen- Erben benennen kann,
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Es geht um den Vornamen des Testators...
entschuldige, das hatte ich jetzt falsch gelesen, dann würde ich Anschreiben an das Gericht mit Siegel des Notars fertig machen zur Nachlassakte und unter Beifügung einer begl. Kopie der Geburtsurkunde die Berichtigung des Vornamens vornehmen mit der Bitte, dass dieses vom Gericht dem Geburtsstandesamt zu melden ist. Ggf. hat sich das Standesamt auch schon bei Gericht gemeldet und Hinweis auf den falschen -nicht auffindbaren- Vornamen des Testators erteilt.
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Vielen Dank, dann war ich also doch richtig.
Noch einen schönen Arbeitstag
LG Claudia
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