Hier kannst du alle Fragen zu Inkassoangelegenheiten und gerichtlichen Mahnverfahren stellen.
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katjes2009
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#1
20.07.2010, 08:59
Einen schönen guten Morgen wünsche ich
Ich brüte hier gerade über einem ZV- und Räumungsauftrag. Ich bin mir grad mit den Gebühren nicht sicher. Für die Räumung hab ich ja einen Gegenstandswert –rückständige Miete. Für den ZV-Auftrag würde ich –rückständige Miete + 12 x Nettokaltmiete nehmen. Sehe ich das Ganze als einen Auftrag, nehme also nur eine Gebühr oder rechne ich den ZV und Räumungsauftrag separat ab? Danke für eure Mühe
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Adelia
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#2
20.07.2010, 09:03
es ist ein Auftrag und wir nehmen immer 12xNettokaltmiete + rückständige Mieten + z.B. wenn de noch hast festgesetzte Kosten oder GVZKosten u. ä.
und daraus eine 0,3 VG nach 3309 VV RVG
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Bino
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#3
20.07.2010, 10:27
Machen wir auch so.
Erzähle es mir - und ich werde es vergessen;
zeige es mir - und ich werde mich erinnern;
lass es mich tun - und ich werde es behalten.
(Konfuzius)
hallo hallo halloooooo ![Bild](http://s18.rimg.info/ec13665a6b4f91d427d268cf55a78f32.gif)
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Trynnchylld
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#4
20.07.2010, 13:38
Wir auch.
Lieber Gruß, Trynn
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Der Klügere gibt nach - Eine traurige Wahrheit: sie begründet die Weltherrschaft der Dummen. Haltet die Welt an - ich möchte aussteigen!