Einen schönen guten Morgen wünsche ich
Ich brüte hier gerade über einem ZV- und Räumungsauftrag. Ich bin mir grad mit den Gebühren nicht sicher. Für die Räumung hab ich ja einen Gegenstandswert –rückständige Miete. Für den ZV-Auftrag würde ich –rückständige Miete + 12 x Nettokaltmiete nehmen. Sehe ich das Ganze als einen Auftrag, nehme also nur eine Gebühr oder rechne ich den ZV und Räumungsauftrag separat ab? Danke für eure Mühe
Räumungs- + ZV Auftrag
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- Adelia
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es ist ein Auftrag und wir nehmen immer 12xNettokaltmiete + rückständige Mieten + z.B. wenn de noch hast festgesetzte Kosten oder GVZKosten u. ä.
und daraus eine 0,3 VG nach 3309 VV RVG
und daraus eine 0,3 VG nach 3309 VV RVG
- Trynnchylld
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Wir auch.
Lieber Gruß, Trynn
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- Wer Rehctschreibfehler findet, darf sie behalten. -
Der Klügere gibt nach - Eine traurige Wahrheit: sie begründet die Weltherrschaft der Dummen. Haltet die Welt an - ich möchte aussteigen!
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