Hallo,
ich hab mal eine Frage und zwar mache ich nie PKH-Sachen und wollte jetzt mal nachhören. Wir hatten PKH beantragt u. auch gewährt bekommen. Jetzt gibt es einen Vergleich wonach unser Mandant einen Betrag X erhält und nochmal X euro an Schmerzensgeld. Muss unser Mandant nun von dieser Summe unsere Kosten begleichen oder bleibt PKH?
Danke
PKH oder nicht?
- Liesel
- ...ist hier unabkömmlich !
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PKH-Beschluß bleibt so lange bestehen, bis er abgeändert wird - also entweder aufgehoben oder Anordnung Ratenzahlung.
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(UNHEILIG)
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