Für Themen rund um die Berufsausbildung Rechtsanwaltsfachangestellte / Rechtsanwaltsfachangestellter. Bitte hier KEINE Fachfragen stellen, sondern dafür den richtigen Unterbereich wählen.
-
QuietscheEntchen
- Foren-Azubi(ene)
- Beiträge: 62
- Registriert: 14.12.2009, 14:44
- Wohnort: Berlin
#1
26.04.2010, 15:05
Erstmal Hallo an alle
Ich brauche mal wieder eure Hilfe. Ich soll abrechnen... Und zwar wurde nur die Vertretung angezeigt und die Frist verlängert. Nehme ich dann trotzdem eine 1,3 Verfahrensgebühr oder nur eine 0,8 da ja kein das Verfahren einleitender Antrag gestellt wurde bzw. Stellung o.ä. genommen wurde.
und wenn ich nur die 0,8 Gebühr nehme, dann rechne ich die Geschäftsgebühr aber trotzdem mit 0,65 an!?
Ich danke euch jetzt schon für eure Mühe.
Liebe Grüße
-
Liesel
- ...ist hier unabkömmlich !
- Beiträge: 14673
- Registriert: 19.01.2010, 13:47
- Beruf: ReFa
- Software: RA-Micro
- Wohnort: tiefstes Erzgebirge
#2
26.04.2010, 15:08
Wenn Vertretung angezeigt wurde bei Gericht, kannst du die 1,3 nach 3100 VV RVG abrechnen, ggf. unter hälftiger Anrechnung der GG.
LEBE DEN MOMENT
Nichts ist für immer und für die Ewigkeit.
Nichts ist für immer, nur der Moment zählt ganz allein.
(UNHEILIG)
-
lady_lydili
- Kennt alle Akten auswendig
- Beiträge: 520
- Registriert: 23.11.2006, 14:57
- Software: Phantasy (DATEV)
- Wohnort: Bayern
#4
26.04.2010, 15:14
Habt ihr mit der Verteidigungsanzeige auch schon nen (kleinen) Antrag gestellt?
wer, wie was? der, die das? wieso, weshalb, warum?...wer nicht fragt, bleibt dumm...
[url=http://www.smilies.4-user.de][img]http://www.smilies.4-user.de/include/Schilder/smilie_b_016.gif[/img][/url]
-
nephele
- Absoluter Workaholic
- Beiträge: 1371
- Registriert: 25.08.2008, 12:16
- Beruf: Refa
- Software: Andere
#5
26.04.2010, 15:20
In meinem Kommentar steht, dass die VG bereits dann entsteht, wenn der RA irgendeine Geschäftstätigkeit für das Verfahren ausübt, die nicht gegenüber dem Gericht erfolgen muss.
Wenn es dafür bereits die VG gibt, entsteht sie doch erst recht, wenn man nur die Vertretung beim Gericht anzeigt. So würde ich das jetzt auslegen.
Meine Motivation ist heute morgen winkend an mir vorbeigegangen
Verrückt? Ich? nee...das hätten mir die Stimmen doch gesagt...
Da ist es ja hygienischer, wenn mir ein pestkranker Gibbon die Hände trocken niest.
Zitat Sheldon Cooper
-
QuietscheEntchen
- Foren-Azubi(ene)
- Beiträge: 62
- Registriert: 14.12.2009, 14:44
- Wohnort: Berlin
#6
26.04.2010, 15:22
indirekt... wir haben nur eine Fristverlängerung beantragt.
also doch 1,3 oder?
-
Lizzy
- Foren-Praktikant(in)
- Beiträge: 11
- Registriert: 01.04.2010, 13:52
#7
26.04.2010, 15:23
Also wir rechnen nach ner Verteidigungsanzeige ganz normal die 3100 Verfahrensgebühr ab. . . Hab ich auch irgendwie noch nie anders gehört
![Geschockt :?](./images/smilies/icon_confused.gif)
-
lady_lydili
- Kennt alle Akten auswendig
- Beiträge: 520
- Registriert: 23.11.2006, 14:57
- Software: Phantasy (DATEV)
- Wohnort: Bayern
#8
26.04.2010, 15:26
ja, wir rechnen auch die 1,3 ab...aber es ist strittig. da ja noch keine sachanträge gestellt wurden...
![Geschockt :shock:](./images/smilies/icon_eek.gif)
wer, wie was? der, die das? wieso, weshalb, warum?...wer nicht fragt, bleibt dumm...
[url=http://www.smilies.4-user.de][img]http://www.smilies.4-user.de/include/Schilder/smilie_b_016.gif[/img][/url]
-
QuietscheEntchen
- Foren-Azubi(ene)
- Beiträge: 62
- Registriert: 14.12.2009, 14:44
- Wohnort: Berlin
#9
26.04.2010, 15:28
na das eine VG 3100 anfällt ist ja eindeutig klar. ich bin mir nur nicht sicher in welcher Höhe. 1,3 oder 0,8!?
-
Liesel
- ...ist hier unabkömmlich !
- Beiträge: 14673
- Registriert: 19.01.2010, 13:47
- Beruf: ReFa
- Software: RA-Micro
- Wohnort: tiefstes Erzgebirge
#10
26.04.2010, 15:34
QuietscheEntchen hat geschrieben:na das eine VG 3100 anfällt ist ja eindeutig klar. ich bin mir nur nicht sicher in welcher Höhe. 1,3 oder 0,8!?
Eine 3100 kann nur in Höhe von 1,3 entstehen. Die 0,8 ist doch die 3101.
LEBE DEN MOMENT
Nichts ist für immer und für die Ewigkeit.
Nichts ist für immer, nur der Moment zählt ganz allein.
(UNHEILIG)