Hallo an Alle
wir haben einen Mandanten, der Vorsteuerabzugsberechtigt ist und PKH ohne Raten bekommen hat. Es wurde ein Vergleich mit 2/5 (wir) und 3/5 (Gegenseite) geschlossen.
Von der Staatskasse bekomme ich ja jetzt die Umsatzsteuer nicht und auch nicht von der Gegenseite.
Wenn ich die Umsatzsteuer jetzt mit dem Mandanten abrechne, muß ich die Umsatzsteuer dann aus den PKH-Gebühren oder aus den Regelgebühren berechnen???
Vielen Dank im voraus für zahlreiche Antworten. Ich habe eine ähnliche Frage jetzt vor kurzem erst gelesen, finde es aber im Forum nicht mehr.
Bettina
Umsatzsteuer bei PKH-Gewährung
- Sandra S.
- Kennt alle Akten auswendig
- Beiträge: 632
- Registriert: 05.12.2006, 18:38
- Beruf: Rechtsfachwirtin
Hallo Bettina,
ich würde die USt auf alle Fälle aus den PKH-Gebühren berechnen. Und dann nochmal aus dem Teil, den die Gegenseite an euch erstatten muss.
Der Mdt. muss ja nur auf den Betrag USt zahlen, den ihr einnehmt. Würde ich jetzt jedenfalls so meinen...
ich würde die USt auf alle Fälle aus den PKH-Gebühren berechnen. Und dann nochmal aus dem Teil, den die Gegenseite an euch erstatten muss.
Der Mdt. muss ja nur auf den Betrag USt zahlen, den ihr einnehmt. Würde ich jetzt jedenfalls so meinen...
Liebe Grüße
von Sandra
von Sandra