Ihr Lieben ich steht auf dem Schlauch.
Chef fragt, ob man aus einer 1. vollstreckbaren Ausfertigung eines Schuldanerkenntnisses, in dem sich der Schuldner dazu verpflichtet hat das Mietobjekt zu räumen, falls künftige Mietzahlungen nicht erfolgen, den GV mit der Räumung beauftragen kann, wenn Zahlungen nicht geleistet wurden.
Er kommt gleich zurück und will ne Antwort ... HILFE
Danke!!!!
Räumung aus not. Schuldanerkenntnis?
- Badeschlappe26
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Wieso sollte das nicht gehen? Hast doch n vollstreckbaren Titel. Eventuell musst du parallel die Zustellung des Titels noch mit beantragen, falls noch nicht geschehen. Aber wenns ja mit der Räumung eh zum GVZ geht, kostet das ja keine Extra-Zeit.
Es grüßt
die Schlappe
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Vorm Internet, vorm Internet - sitzt man sich schnell den Hintern fett. (geklaut)
die Schlappe
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Hallo Marike,
ich muss leider widersprechen.
Eine notarielle Urkunde ist gem. § 794 Abs. 1 Nr. 5 ZPO nicht möglich bei Mietverhältnissen über Wohnraum.
ich muss leider widersprechen.
Eine notarielle Urkunde ist gem. § 794 Abs. 1 Nr. 5 ZPO nicht möglich bei Mietverhältnissen über Wohnraum.