Aktenversendungspauschale in RA Micro buchen

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Magdalene
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#1

16.02.2010, 16:56

Hey fleißiges Re-No-Völkchen,

wie wird die Aktenversendungspauschale im RA Micro gebucht? (bei der Ausgabe zahle ich ja keine MWSt darauf, aber dem Mdt. muss ich diese ja bekanntlich in Rechnung stellen). Stellen gerade unsere Fibu auf RA-Micro um, bin hiermit ein wenig überfordert.
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Pepples
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#2

16.02.2010, 17:00

Meinst Du jetzt die Ausgabe oder die Einnahme?
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nephele
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#3

16.02.2010, 17:57

Also ich habe ja letztens in einem RA-Micro Seminar gelernt, dass die Aktenversendungspauschale INKL. UmST zu rechnen ist.
Also netto 9,72 euro + 2,28 UmST.

Mir war das ja sehr suspekt, aber die Seminarführende hat mir versichert, dass das so gemacht wird.
Meine Motivation ist heute morgen winkend an mir vorbeigegangen

Verrückt? Ich? nee...das hätten mir die Stimmen doch gesagt...

Da ist es ja hygienischer, wenn mir ein pestkranker Gibbon die Hände trocken niest.
Zitat Sheldon Cooper
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Soenny
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#4

16.02.2010, 18:44

Widerspricht aber dem, was RAM sonst dazu sagt.

AUF die 12 € kommt die USt. drauf. RAM empfiehlt, die 12 € im Kostenblatt als Honorarauslagen zu erfassen. Diese werden dann später bei Rechnungsstellung automatisch in der Rechnung berücksichtigt.

Für die Honorarauslagen sollte ein Sachkonto angelegt werden, bei uns ist das 4716, über das werden die Zahlungen gebucht.
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Bei manchen Menschen ist es interessant zu sehen, wie das Alter den Verstand überholt hat! (Autor: A.G.)


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#5

16.02.2010, 19:03

So machen wir das auch, bei uns ist das aber das Konto 4390 glaub ich.
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skugga
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#6

16.02.2010, 21:19

Für alle Faulpelze geht auch einfach die vorhandene 4990.
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#7

17.02.2010, 12:09

Mein Problem ist, dass - wenn ich die 12 € als Hon-Ausgabe Buche - die Mehrwertsteuer sofort mit gebucht wird. Dann stimmen die Zahlen in der RA-Micro Fibu nicht mit dem Kontoauszug überein, da ich ja immer 2,28 € steuern mit reinbuche. Oder ???
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#8

17.02.2010, 14:43

Du musst das als Honorarauslagen buchen; wenn Du das in der FiBu anwählst, geht ein neues Fenster auf, in dem Du erstmal angeben musst, auf welches Sachkonto das gehen soll, ich nehme wie gesagt die 4990. Darunter ist als Vorschlag 19 % angegeben, das bitte in 0 % ändern, dann stehen unten - und in der FiBu - nur noch die 12,00 € netto. Wenn Du späterhin abrechnest, werden die Honorarauslagen vor der MwSt. in die Rechnung übernommen, dann wird versteuert.
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Pepsi
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#9

20.02.2010, 19:03

es gibt zwei Möglichkeiten:

Entweder man macht es (meiner Meinung nach umständlich, geht aber bei uns nicht anders, da meine Kollegin das Rechnungsprogramm nicht benutzt und somit das Kostenblatt ohne Funktion ist) so:

man speichert es in das Kostenblatt und es wird bei Rechnungserstellung automatisch mit in die Rechnung genommen (vor der Mehrwertsteuer)

dann muss man natürlich die Kosten bei Bezahlung in ein Konto buchen, welches man extra anlegen sollte (bei uns 4780 für Kosten inkl. MwSt. und 4781 für Kosten ohne MwSt.), so kann man auch am einfachsten Sammelrechnungen erfassen, in dem halt jeder SB seine Kosten in das Kostenblatt bucht und die Sammelrechnung in einem gebucht werden kann, ohne das die Buchhaltung alles einzeln erfassen muss

oder

man bucht halt die Ausgabe direkt ins Aktenkonto über Y Honorarauslagen, dort kannst du eingeben, was ins Journal gebucht wird und was ins Aktenkonto, das wird dann auch in der Rechnung erfasst
Feierabend
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#10

06.09.2011, 15:17

@Pepsi: Ich bevorzuge die letztere Variante und versteh ich das richtig: Ich buche dann in der FiBu ganz "normal mit Aktenkonto" meine Auslagen über Y ein und es macht sich dann zusätzlich ein Fensterchen auf, wo ich dann 14,28 € einbuchen muss anstatt 12,00 € (wegen der MwSt, die ja noch oben drauf erhoben wird)? Ich habe jetzt leider keine Akte, mit der ich das ausprobieren kann, musste das gerade mal so testen.
Und wenn ich das dann so gemacht hab, dann tauchen die 12,00 € netto auch automatisch bei den Kolleginnen auf, wenn die die Gebührenabechnung für den Mandanten schreiben?
"...es kann ja nicht immer regnen..."
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