Hallöchen!
Mich interessiert mal, wie ihr das mit den Gerichtskosten - zB für einen PfüB - macht, seitdem es keine Gerichtskostenmarken (jedenfalls in NRW) mehr gibt?!
Ich habe das Problem, dass mein Chef grundsätzlich keine Kosten verauslagen möchte. Die GK-Rechnungen gehen dann immer mit der Bitte um direkte Überweisung an den Mdten bzw. die RSV. In der Zwangsvollstreckung ergibt sich aber manchmal das Problem, dass zB ein PfÜB schnell erlassen und zugestellt werden muss, weil die Vorpfändungsfrist läuft.
Wir haben es schon mit dem Zusatz "die Gerichtskosten in Höhe von 15 € bitten wir von unserem u.g. Geschäftskonto einzuziehen". Leider hat sich da bisher noch kein Gericht drauf eingelassen.
Wie handhabt ihr das, bzw wie wollen "eure" Gerichte das?
V-Scheck beifügen?
General-Einzugsermächtigung für das hiesige Gericht?
Überweisung erst auf Anforderung?
Anderes?
Danke schonmal für eure Antworten!!
Wie handhabt ihr das mit den Gerichtskosten?
- sunshine24
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Also, wir machen das entweder per Gerichtskostenstempler oder Verrechnungsscheck. Wir haben da eine Grenze, bis ca € 300,00 dürfen wir stempeln, ansonsten Scheck. Ausnahme: Wenn was ziemlich brennt, dürfen wir auch höhere GK stempeln.
Ich wollte mich wirklich benehmen, aber es gab so viele andere Optionen!
- Re1108
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Also wir machen alles was z. B. "schnell" gehen sollte (z.B. ne Klage, etc) mit Verrechnungsscheck, da es bei uns so ist, dass die Gerichte vor Einzahlung nicht zustellen. Dies aber bei Überreichung eines VS dann trotzdem tun, auch wenn dieser noch nicht gutgeschrieben ist.
Wenn es aber z. B. um Dinge geht, wie Zustellung von KfBs (nach § 11 RVG) dann machen wir das per Überweisung, wenn die Zahlungsaufforderung kommt.
Kleinigkeiten, wie z. B. Pfüb schicken wir immer noch altmodisch per GK-Marken raus. Bei uns gibts die noch...
Wenn es aber z. B. um Dinge geht, wie Zustellung von KfBs (nach § 11 RVG) dann machen wir das per Überweisung, wenn die Zahlungsaufforderung kommt.
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- sunshine24
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Das gibt es bei uns nicht bzw. hab ich noch nicht erlebt. Sehr zu erwähnen ist das AG Ludwigshafen. Die sind da alle nicht ganz knusper. Die haben unsere Klage erst 1 1/2 Monate (!!!) nach Einreichung zugestellt! Begründung war, jaaa, des brauch halt 6 - 8 Wochen bis der V-Scheck eingezogen ist und dann noch die Urlaubszeit ... gut, dass es sich bei der Klage nur um eine Räumung gingDies aber bei Überreichung eines VS dann trotzdem tun, auch wenn dieser noch nicht gutgeschrieben ist.
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- Re1108
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sunshine24 hat geschrieben:... jaaa, des brauch halt 6 - 8 Wochen bis der V-Scheck eingezogen ist ...
Das hab ich ja noch nie erlebt sowat...
Ich mein, dass - vor allem unser AG - bereits zustellt, bevor der Scheck gutgeschrieben ist, liegt wohl vor allem daran, dass wir ne alteingesässene Kanzlei sind und unseren Sitz direkt gegenüber vom AG haben. Andere Gericht im Umkreis lösen den Scheck vorher ein. Nur - von der Einreichung bis zur Gutschrift dauert das heutzutage höchstens 6 - 8 Tage und nicht mehr wie früher 10 - 14 ! (6 - 8 Wochen - wie lange lassen die solche Scheckeinreichungen denn liegen ... )
Aber in deinem Fall ist es ja wohl schneller zu überweisen ...
Eben war ich etwas irritiert. Mein Rechner hat mir nur angezeigt ... seitdem es keine Gerichtskosten mehr gibt... Hab schon gedacht, ich hab was verpasstsitrica hat geschrieben:Hallöchen!
Mich interessiert mal, wie ihr das mit den Gerichtskosten - zB für einen PfüB - macht, seitdem es keine Gerichtskostenmarken (jedenfalls in NRW) mehr gibt?!
Nehmt Ihr denn Vorschüsse vom Mandanten? Dann könnte man diesen ja dazu verwenden, um geringere Kosten zu begleichen. Im alten Büro haben wir auch vieles verauslagt (meistens allerdings auch nur, wenn man die Mandanten schon kannte bzw. die Angelegenheit sehr wichtig war) bzw. wir schicken dann die Rechnung vom Gericht an Mandanten oder die RS weiter.
- sunshine24
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Also, Überweisung bei ner Klage haben wir noch nie gemacht. Das mit dem Verrechnungsscheck funktioniert ja in der Regel auch ganz gut. Aber wie gesagt, bei dem AG nicht. Unsere Räumung war somit futsch, weil der Beklagte zwischen Einreichen der Klage und Zustellung natürlich die rückständigen Mieten gezahlt hatte ... deswegen mach ich mir bei dem Gericht jetzt auch immer relativ kurze WV. Wenn bis dahin nix gemacht ist, gibts einen schönen AnrufAber in deinem Fall ist es ja wohl schneller zu überweisen ...
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