Zv in Italien

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Strubbel
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#1

02.10.2009, 20:41

Huhu!

Ich habe folgenden Fall auf dem Tisch: Mandant hat zwei Titel (Urteil+KfB) gegen einen Schuldner, die ingesamt mit Zinsen etwa 265.000 EUR betragen. Der Schuldner wohnt in Italien, Adresse ist nicht 100 % abgesichert.

Er würde gern an seine Kohle kommen, hat aber kein Geld.

Jetzt meine Probleme, da ich mich auf dem Gebiet so gar nicht auskenne, in der Hoffnung, dass ihr mir ein wenig helfen könnt:

1. Der Titel muss übersetzt und anerkennt werden in Italien. Wie und wo mache ich das? Diese Europäische Vollstreckungsklausel bzw. dieses vereinfachte Verfahren geht ja hier scheinbar nicht, weil die Forderung nicht unbestritten ist, richtig?

2. Kann man in Italien eine Einwohnermeldeamtsanfrage machen und wenn ja, wie funktioniert das?

3. Für die ZV brauche ich Anwälte vor Ort. Macht es Sinn, die Sache gleich an diese abzugeben, also den Mandanten sich selbst kümmern zu lassen, wenn man ihm Adressen gibt? Woher kriege ich die? Kann man auch eine Kanzlei nehmen, die eine Zweigstelle in Deutschland und eine in Italien hat?

4. Gibt es PKH für eine Vollstreckung in Italien?

5. Macht es Sinn die Forderung zu verkaufen und wenn ja, wem bietet man sowas an, heißt: gibt es seriöse Firmen, an die man sich wenden kann?

Der Mandant ist selber Italiener und sieht in dem ganzen kein Problem, schließlich sind wir ja EU und die Grenzen sind offen... Ich bin jedenfalls sehr planlos und würde die Sache am liebsten loswerden, zumal wir befürchten, dass der Mandnat uns eh nicht zahlen kann :roll:
[quote][b]It´s better to burn out than to fade away... (Kurt Cobain)[/b][/quote]
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Strubbel
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#2

05.10.2009, 20:35

Mal vorsichtig :schieb

Meine Fragen bestehen leider noch...
[quote][b]It´s better to burn out than to fade away... (Kurt Cobain)[/b][/quote]
cosmicmoon
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#3

05.10.2009, 22:32

Hallöchen,

der Titel muss auf jeden Fall übersetzt werden (beglaubigt). Eine Bestätigung als europäischer Vollstreckungstitel muss ebenfalls beim Prozessgericht angefordert werden. Auf jeden Fall schon mal für das Urteil einen Rechtskraftvermerk/Notfristattest besorgen.

http://www.ahk-italien.it/fileadmin/use ... Titeln.pdf

Da die Zwangsvollstreckung in Italien über das Gericht geführt wird, sollte wenn kein Anwalt eingeschaltet wird, auf jeden Fall jemand die Anträge stellen, der der italienischen Sprache mächtig ist ;-) Ansonsten haben wir bislang recht gut mit dieser Kanzlei zusammengearbeitet: http://www.rechtsanwalt-pagliaro.eu/con ... 4/lang,ge/

Du kannst aber auch den Inkassodienst der Deutsch-Italienischen Handelskammer einschalten: http://www.ahk-italien.it/index.php?id= ... ice&L=0&0=

Die Italiener haben ebenfalls Prozesskostenhilfe. Näheres dazu hier: http://nuke.affarilegali.com/Prozesskos ... fault.aspx

Also entweder den Mandanten direkt an die italienische Kanzlei verweisen oder den Kontakt mit der italienischen Kanzlei suchen :-)
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Strubbel
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#4

06.10.2009, 20:25

Super. Vielen, vielen Dank. Jetzt bin ich schon mal um einiges schlauer :)
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