Ich habe mal eine Frage an euch.
Habe hier ein Urteil vorliegen vom Hessischen Anwaltsgerichtshof.
Unser Mdt. wurde darin freigesprochen.
Staatskasse trägt die Kosten des Verfahrens.
Nun soll ich gegenüber der Staatskasse abrechnen???
Weiß jemand wie das geht? Ist doch wohl eine Strafsache, oder?
Kennt jemand die Gebühren hierzu (musst wohl II. Instanz sein) ?
Reicht ein KfA ans Gericht?
Vielen Dank im Voraus
Hessischer Anwaltsgerichtshof
Wenn ich das richtig verstehe, geht es hier um Strafrecht? Dann kommt es darauf an, ob dein RA Pflichtverteidiger oder Wahlanwalt ist.
Ist der RA Pflichtverteidiger, rechnest du die strafrechtlichen Gebühren gegenüber dem Gericht in einem Kostenfestsetzungsantrag ab (Grundgebühr, und dann was eben so angefallen ist). Du beantragst Gebühren festzusetzen und auf das Konto ... zur Anweisung zu bringen. Als Abschlusssatz kannst du dann schreiben, dass der RA mit Beschluss vom ... als Pflichtverteidiger beigeordnet wurde.
Beim Wahlanwalt rechnest du gegenüber dem Mdt ab. Nur Gerichtskosten werden dann von der Staatskasse getragen.
Ist der RA Pflichtverteidiger, rechnest du die strafrechtlichen Gebühren gegenüber dem Gericht in einem Kostenfestsetzungsantrag ab (Grundgebühr, und dann was eben so angefallen ist). Du beantragst Gebühren festzusetzen und auf das Konto ... zur Anweisung zu bringen. Als Abschlusssatz kannst du dann schreiben, dass der RA mit Beschluss vom ... als Pflichtverteidiger beigeordnet wurde.
Beim Wahlanwalt rechnest du gegenüber dem Mdt ab. Nur Gerichtskosten werden dann von der Staatskasse getragen.
Wenn die notwendigen Auslagen des Angeklagten von der Staatskasse erstattet werden (wenns so ist, steht das im Urteil), dann rechnest du natürlich die Wahlanwaltsgebühren und keine Pflichtverteidigergebühren gegenüber der Staatskasse ab.
Also habe das Urteil nochmal vorliegen!!!
Hierin steht.
1. Urteil des Anwaltsgerichts wird aufgehoben.
2. Mdt wird freigesprochen.
3. Staatskasse trägt Kosten des Verfahrens und die notwendigen Auslagen des RA.
4. Revisdion wird nicht zugelassen.
Heißt das, ich rechne jetzt gegenüber Mandanten ab, weil Wahlanwalt, oder doch KfA ans Gericht, da Pflichtverteidiger???
Dankeschön nochmals im Voraus für eure Bemühungen
Hierin steht.
1. Urteil des Anwaltsgerichts wird aufgehoben.
2. Mdt wird freigesprochen.
3. Staatskasse trägt Kosten des Verfahrens und die notwendigen Auslagen des RA.
4. Revisdion wird nicht zugelassen.
Heißt das, ich rechne jetzt gegenüber Mandanten ab, weil Wahlanwalt, oder doch KfA ans Gericht, da Pflichtverteidiger???
Dankeschön nochmals im Voraus für eure Bemühungen
- Adora Belle
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- Registriert: 14.03.2008, 14:17
- Beruf: RAin
KfA ans Gericht, weil Freispruch!