Also,
Es gab einen VB gegen den wir einspruch eingelegt haben,
dann wurde im vereinfachten Verfahren ohne mündliche Verhandlung entschieden.
Entsteht dann eine Terminsgebühr?
Terminsgebühr im vereinfachten Verfahren?
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Das vereinfachte Verfahren ist in § 495 a ZPO geregelt und hat nichts mit der Entscheidung im schriftlichen Verfahren aufgrund übereinstimmender Parteizustimmungserklärungen zu tun. Der diesbezügliche Anfall der TG ist jedoch ebenfalls in Nr. 3104 I 1 geregelt.