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Caro83
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#1
10.03.2009, 14:02
Hallo Leute,
hab da ein großes Problem. Soll ein Rechtskraftzeugnis, eine vollstreckare Ausfertigung eines Vergleichs, sowie einen Zustellungsnachweis beantragen.
Wie mach ich das? Muss ich was besonderes beachten? Hat jemand einen vorgefertigten Text?
Hab sowas noch nie gemacht.
![Weinen :cry:](./images/smilies/icon_cry.gif)
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Randfichte72
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#2
10.03.2009, 14:11
Schriftsatz an das Gericht fertigen:
1.
überreichen wir anliegend die Ausfertigung des Vergleichs vom .... und bitten um Erteilung des Rechtskraftvermerks.
Rechtsanwalt
2. im gleichen SS, geht aber auch gesondert:
...beantragen wir
die Erteilung einer vollstreckbaren Ausfertigung.
Rechtsanwalt
3. Zustellung von Anwalt zu Anwalt
Es wird eine beglaubigte Abschrift der vollstreckbaren Ausfertigung dem gegnerischen Anwalt zugestellt (nicht die vollstreckbare Ausf. aus der Hand geben). Beglaubigte Abschrift = oben beglaubigte Abschrift auf die Kopie stempeln und ganz unten "Beglaubigt-Rechtsanwalt"-Stempel und Unterschrift RA
Sehr geehrter Herr Kollege...
anliegend überreichen wir Ihnen eine beglaubigte Abschrift des Vergleichs des ....gerichts ..... vom ........ - Az. ......... mit der Bitte, das beigefügte Empfangsbekenntnis schnellstmöglich unterzeichnet zurückzureichen.
Mit freundl. kollegialen Grüssen
dann entspr. Zustellungsurkunde ausfüllen und beifügen.
Hoffe, ist so verständlich. Gruss Randfichte
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Little_Justitia
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#3
10.03.2009, 18:25
@Randfichte: Sind super Formulierungen
![Daumen hoch ! :daumen](./images/smilies/daumenhoch.gif)
[align=center][url=http://www.imgbox.de][img]http://www.imgbox.de/users/public/images/f53221b83.png[/img][/url][/align]
[align=center][color=#FF40BF]Ein Mensch hat dreierlei Wege, klug zu handeln:
Erstens: Durch Nachdenken - das ist der edelste.
Zweitens: Durch Nachahmen - das ist der leichteste.
Drittens: Durch Erfahrung - das ist der bitterste.[/color][/align]
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M.arinchen
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#4
20.08.2009, 13:43
Ausfertigung Urteil liegt vor.
vollstreckbare Ausf ist schon vor 4 Wochen beantragt worden.
Jetzt soll ich an die "vollstreckbare Ausfertigung erinnern + Rechtskraftzeugnis".
Wie würdet ihr das machen?
Die einfache Ausfertigung ans Gericht?
Oder kann der Vermerk auch auf die vollstreckbare Ausfertigung?
Was ist sinnvoll?
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Bino
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#5
20.08.2009, 13:54
Der Vermerk muss auf die vollstreckbare Ausfertigung, denn Du brauchst ihn für die Vollstreckung und vollstrecken tust Du mit der vollstr. Ausfertigung.
Also das Gericht einfach an die Erteilung der vollstr. Ausf. mit Rechtskraftattest erinnern.
Erzähle es mir - und ich werde es vergessen;
zeige es mir - und ich werde mich erinnern;
lass es mich tun - und ich werde es behalten.
(Konfuzius)
hallo hallo halloooooo ![Bild](http://s18.rimg.info/ec13665a6b4f91d427d268cf55a78f32.gif)
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ReNoFa09
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Kontaktdaten:
#6
20.08.2009, 13:54
In dem Rechtsstreit
xx
gegen
xx
Aktenzeichen
erinnern wir an die Erteilung einer vollstreckbaren Ausfertigung.
Weiter beantragen,
Rechtskraftzeugnis zu erteilen.
so würde ich das machen
Liebe Grüße
![Winken ;-)](./images/smilies/icon_wink.gif)
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M.arinchen
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#7
20.08.2009, 14:00
Ok, dann schick ich keine Ausfertigung mit. DANKE.
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