Wie beantragt man eine Fristverlängerung

Für Themen rund um die Berufsausbildung Rechtsanwaltsfachangestellte / Rechtsanwaltsfachangestellter. Bitte hier KEINE Fachfragen stellen, sondern dafür den richtigen Unterbereich wählen.
A.J.
Forenfachkraft
Beiträge: 172
Registriert: 07.01.2009, 22:18
Beruf: Reno-Angestellte

#1

28.02.2009, 21:15

Ich weiß einfach nicht wie man eine Fristverlängerung beantragt.

Muss ich da eine Begründung reinschreiben.

Wie hat das denn auszusehen.

Danke für Eure Hilfe
Benutzeravatar
wifey
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 5195
Registriert: 24.08.2005, 20:35

#2

28.02.2009, 21:18

Für was willst Du denn eine Fristverlängerung haben?

In Sachen

A ./. B

beantrage ich eine Fristverlängerung bis zum ..... wegen .... (Urlaubsabwesenheit des RA - oder was auch immer)


Kannst es natürlich noch ausführlicher machen - war damals (zu meiner aktiven ReNo Zeit) aber nicht nötig.
Ne kurze Begrüundung ist immer gut!!!
Viele Grüße

ich
Benutzeravatar
nici01
Absoluter Workaholic
Beiträge: 1519
Registriert: 18.09.2008, 16:54
Beruf: RA-Fachangestellte
Software: RA-Micro
Wohnort: NRW

#3

28.02.2009, 21:22

Weshalb möchtest Du denn eine Fristverlängerung?

Meistens ist es ja so, dass man eine Fristverlängerung beantragt weil man noch andere Akten zu bearbeiten hat oder weil Chef im Urlaub war oder ist. Oder der Mandant hat sich noch nicht gemeldet.

Also wir schreiben meistens den Grund dann kurz in einem Satz rein.

z.B.: In Sachen ...... bitte ich die mir gesetzte Frist um ....(z.B. zwei Wochen) zu verlängern, da .... ( und dann den Grund).
Gruß Nici
Benutzeravatar
wifey
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 5195
Registriert: 24.08.2005, 20:35

#4

28.02.2009, 21:22

:thx nici
Viele Grüße

ich
Benutzeravatar
Little_Justitia
Forenfachkraft
Beiträge: 126
Registriert: 21.02.2009, 11:47
Beruf: Bürovorsteherin
Software: RA-Micro
Wohnort: Augsburg

#5

28.02.2009, 21:24

Ja so wie nici machen wir das auch,

"... bitten wir um eine Fristverlängerung wegen ...."
[align=center][url=http://www.imgbox.de][img]http://www.imgbox.de/users/public/images/f53221b83.png[/img][/url][/align]

[align=center][color=#FF40BF]Ein Mensch hat dreierlei Wege, klug zu handeln:
Erstens: Durch Nachdenken - das ist der edelste.
Zweitens: Durch Nachahmen - das ist der leichteste.
Drittens: Durch Erfahrung - das ist der bitterste.[/color][/align]
fozzybaer
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 37
Registriert: 28.02.2009, 16:13

#6

28.02.2009, 21:26

Der Antrag zur Fristverlängerung muss immer begründet werden. Diese könnte so aussehen:

In Sachen
X ./. Y

nehmen wir Bezug auf die Verfügung des Gerichts vom .... und beantragen,

die am ........ endende Frist um .... Wochen/Monate, das heißt bis zum ....... zu verlängern.

Begründung:

Der Unterzeichner und alleinige Sachbearbeiter dieses Rechtsstreits wird sich in der Zeit vom .... bis einschließlich .... in einem seit langem geplanten Urlaub befinden. Die verbleibende Zeit reicht daher ..... nicht aus. Eine Fristverlängerung ist daher erforderlich.

Wir bitten das Gericht, uns über die Entscheidung dieser Fristverlängerung telefonisch oder per Telefax in Kenntnis zu setzen.
Jupp03/11

#7

28.02.2009, 21:41

nici01 hat geschrieben:Weshalb möchtest Du denn eine Fristverlängerung?

Meistens ist es ja so, dass man eine Fristverlängerung beantragt weil man noch andere Akten zu bearbeiten hat oder weil Chef im Urlaub war oder ist. Oder der Mandant hat sich noch nicht gemeldet. Also wir schreiben meistens den Grund dann kurz in einem Satz rein.

z.B.: In Sachen ...... bitte ich die mir gesetzte Frist um ....(z.B. zwei Wochen) zu verlängern, da .... ( und dann den Grund).
damit kommst du nicht durch :wink:
Benutzeravatar
nici01
Absoluter Workaholic
Beiträge: 1519
Registriert: 18.09.2008, 16:54
Beruf: RA-Fachangestellte
Software: RA-Micro
Wohnort: NRW

#8

28.02.2009, 21:43

Wenn es um eine Stellungnahmefrist zum gegnerischen Schriftsatz geht und wir den Mandanten um Rücksprache gebeten haben. Der Mandant kann sich ja auch im Urlaub befinden.
Gruß Nici
Benutzeravatar
Gruftie
Foreno-Inventar
Beiträge: 2433
Registriert: 07.02.2007, 09:33
Beruf: Renofachangestellte
Software: RA-Micro
Wohnort: Berlin

#9

28.02.2009, 21:47

Der Mandant kann sich ja auch im Urlaub befinden.
...wäre vielleicht die bessere Ausrede...:mrgreen: :klugscheiss
Wer kämpft, kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren.

Versuche zu lächeln, auch wenn die Traurigkeit Dich zu ersticken droht…
fozzybaer
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 37
Registriert: 28.02.2009, 16:13

#10

28.02.2009, 21:52

oder "arbeitsmäßige Überlastung wegen anderer fristgebundener Arbeiten des Unterzeichners sowie Urlaubsabwesenheit mehrerer Kanzleikollegen" klingt auch immer schön dramatisch :senf
Liebe Grüße
Antworten