ich habe hier ein Fall, wo ich nicht weiter komme:
Zum Sachverhalt:
Das Amtsgericht war der Meinung, dass ein Aufgebot des Hypothekengläubigers zweckdienlich erscheint. Das Schreiben datiert vom 09.07.2008
![Mit den Augen rollen :roll:](./images/smilies/icon_rolleyes.gif)
Wir teilten dem Amtsgericht mit, dass ein Aufgebotsverfahren des Hypothekengläubigers durchgeführt werden soll. Dieses Schreiben datiert vom 23.07.2008.
Jetzt bekamen wir ein Schreiben vom Amtsgericht, wo drin steht, dass nunmehr die Vorlage des Ausschlussurteils abgewartet wird.
Meine Frage:
Wer muss wo das Aufgebotsverfahren beantragen?
LG