Abrechnung Strafverfahren (Einstellung des Verfahrens)

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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kleejut
Foren-Praktikant(in)
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#1

26.11.2008, 16:59

Hallo Ihr,

ich habe von meinem Chef die Aufgabe erhalten einen Entwurf für eine Kostennote zu erstellen. Allerdings bin ich mir nicht sicher, ob diese so stimmt.
Denn ich muss dazu bemerken, dass ich erst seit September dieses Jahres in der Ausbildung zur Refa bin. Mein Chef meinte, ich soll es einfach mal versuchen und eine Mittelgebühr verwenden. Ich habe mir als Vorlage alte Rechnungen genommen und versucht das RVG zu verstehen.

Besonders unsicher bin ich in dem Punkt, wie ich die 12,00 € für die Übersendung der Ermittlungsakte abrechnen soll. Oder sind die mit der Nr. 7000 VV RVG abgegolten. Wenn Sie gesondert abgerechnet wird, wird auf die 12,00 € auch Umsatzsteuer erhoben?

Der Fall:
Mandant werden Straftaten vorgeworfen. Die StA ermittelt. Unsere Kanzlei stellt ein Akteneinsichtsgesuch. Die Akte wird übersandt, bei uns kopiert und zurück gesandt. Der RA fertigt einen Schriftsatz an das Gericht und telefoniert mit der StA. Im Schriftsatz sowie im Telefonat hat der Anwalt daraufhin hingewirkt, dass das Verfahren nach Zahlung eines Betrages an den Geschädigten eingestellt wird. Dies ist sodann geschehen.


Dazu habe ich nun folgende Kosten entworfen:

Grundgebühr nach Nr. 4100 VV RVG 165 €
Verfahrensgebühr nach Nr. 4104 VV RVG 140 €
Zusätzliche Gebühr nach Nr. 4141 (1) Nr. 1 VV RVG 140 €
Dokumentenpauschale nach Nr. 7000 Nr. 1a VV RVG 24,50 €
(49 Kopien aus der amtlichen Ermittlungsakte)
Auslagenpauschale nach Nr. 7002 VV RVG 20,00 €
Nettobetrag 489,50 €
Umsatzsteuer (19 %) 93,01 €
Rechnungsbetrag 582,51 €



Wäre das so korrekt?

Ich danke euch im Voraus schon einmal für eure Hilfe!!!
Micsi11
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#2

26.11.2008, 17:08

Natürlich darfst du die 12 € mitberechnen. Die sind nicht mit der Nr. 7000 abgegolten.

Deine Berechnung halte ich ansonsten für korrekt. Das mit der Umsatzsteuer auf die Aktenversendungspauschale ist ja äußerst strittig. Da gibt es verschiedene Meinungen. Unser Steuerberater hat uns allerdings was übersandt von der OFD Hannover (Verfügung vom 13.10.2008), dass Umsatzsteuer zu erheben ist. Und wir halten es so, dass wir es lieber so machen, wie es das Finanzamt will. Kann dir gerne aber auch Entscheidungen durchgeben, die meinen, da falle keine USt an.

Wir machen sie immer mitgeltend. Wenn sie dann abgesetzt wird, auch gut. Aber die meisten Versicherungen erstatten die Umsatzsteuer auf die 12 € schon.
zenzi75
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#3

26.11.2008, 17:18

Das mit der Umsatzsteuer auf die Aktenversendungspauschale ist ja äußerst strittig. Da gibt es verschiedene Meinungen.
guckst Du mal hier:

http://www.foreno.de/viewtopic.php?t=23183&highlight=

Da haben wir das Thema schon mal ausführlich ausdiskutiert. Wie Du das am Ende handhabst, solltest Du mit Deinem Chef absprechen.
kleejut
Foren-Praktikant(in)
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#4

26.11.2008, 17:20

Danke Dir!

Ich habe auch gerade eine Stellungnahme unserer RAK gefunden, die sagt, dass auf die Aktenversendungspauschale die Ust hinzukommt.

Füge ich diese Pauschale dann einfach vor den Nettobetrag noch mit ein?
Ich weiß, dies ist eine dumme Frage aber ich will nichts falsch machen.
Micsi11
Daueraktenbearbeiter(in)
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#5

26.11.2008, 17:24

Genau. Einfach vor der Umsatzsteuer aufführen als "Aktenversendungspauschale" oder wie du es nennen willst.
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