habe gerade mal wieder ein dickes Brett vor dem Kopf.
![Verlegen :oops:](./images/smilies/icon_redface.gif)
Habe zwei Titel aus 2000 vorliegen. Aus beiden wurde nur die Vollstreckung angedroht, allerdings hatte der SC die eV abgegeben, die wir uns haben schicken lassen. Der Mandant wollte darauf hin, den Vorgang nicht fortsetzen. Wir haben ihm die Unterlagen mit dem üblichen Verjährungshinweisen übersandt.
Bis zum heutigen Tage wurde nichts weiter veranlasst.
Jetzt sind wir von der SC-Beratung aufgefordert worden, eine von verjährten Ansprüchen bereinigte Forderungsaufstellung zu übersenden.
Der Zinsanspruch ist nach 4 Jahren verjährt, da die Forderung vor dem 31.12.2000 entstanden und tituliert wurde, also darf in der Forderungsaufstellung der Zinsanspruch doch nicht mehr auftauchen, sehe ich das richtig?
Die Kosten für die beiden ZV-Androhungen und die verauslagten GK-Kosten sind doch auch verjährt, oder?
Hatte dieses Problem noch nicht.