wifey hat geschrieben:Wenn Ihr Urteile o. ä. (kurzfristig) braucht, und ich über beck-online "gratis" drankommen kann, kann ich die gerne dort runterladen und hier einstellen.
Da wäre ich vorsichtig. Komplette Entscheidungen dürften -wie Andreas schon schreibt- keinesfalls zulässig sein.
Ich selbst handhabe es in meinem Forum so: Leitsatz mit Angabe der Fundstelle kopiere ich oder stelle ich sprachlich etwas um, aus den Gründen zitiere ich ggf nur auszugsweise. Ich wähle dann auch die indirekte Rede, das scheint mir weniger angreifbar zu sein, weil ich den Text dann ja nicht wörtlich übernehme.
Wenn andere User komplette Entscheidungen aus juris oder beck-online einstellen würden, würde ich sofort dazwischen gehen!
Für die dank der Rechtsbeschwerde zahlreicher werdenden BGH-Entscheidungen sieht das dagegen ganz anders aus. Über
http://www.bundesgerichtshof.de/entsche ... dungen.php
kann man alle wesentlichen Entscheidungen für nichtkommerziellen Gebrauch kostenlos als pdf-Datei ansehen und kopieren.
Wie kopiere ich Text aus einer pdf-Datei hier ins Forum oder in Word etc.?
Lösung:
http://www.rechtspflegerforum.de/showthread.php?t=52