ich habe folgenden Sachverhalt.
Es steht die Zwangsversteigerung einer Immobilie an. In Abt. III des Grundbuches sind im ersten Rang -gleichrangig - zwei verschiedene Gläubiger A und B eingetragen.
Die ZV wird von Gläubiger A betrieben, Gläubiger B ist der ZV beigetreten.
Wie würde es im ZV-Termin aussehen, wenn Gläubiger A mit dem gebotenen Betrag nicht einverstanden ist, Gläubiger B jedoch mit dem Betrag einverstanden ist. Kann der Zuschlag erteilt werden oder muss er versagt werden?
Ich habe hierzu schon zwei Rechtspfleger befragt und leider auch zwei verschiedene Antworten bekommen.
![Traurig :(](./images/smilies/icon_sad.gif)
Kann mir jemand genaue Auskunft geben?
Gruss
AnjaZ