Aktenablage mit Abschlussschreiben!

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refaworld
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#1

14.07.2008, 10:14

Hallo und eine schöne Woche wünsche ich euch allen!
Habe die Suchfunktion schon benutzt, aber da war nur ein nicht so hilfreicher Artikel drin!

Mein Chef möchte das ich bei der Aktenablage ein Abschlussschreiben an die Mandanten mache. Unseres lautet folgendermaßen:

da die vorgenannte Angelegenheit mit geraumer Zeit abgeschlossen ist, werde ich die Akte archivieren.

Gemäß § 50 Abs. 2 Bundesrechtsanwaltsordnung bin ich verpflichtet meine Handakten 5 Jahre aufzubewahren. Nach Ablauf dieses Zeitraums werde ich diese vernichten.

Abschließend bedanke ich mich für die Übertragung des Mandats und stehe für künftige weitere Tätigkeiten gerne zur Verfügung.


Wollte nur mal eure Meinung wissen, wir ihr das so findet? Macht ihr auch solche Schreiben? Habe nämlich seit 1 Jahr keine Akten abgelegt!
Für Anregungen bin ich jederzeit offen.
Tigra
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#2

14.07.2008, 10:18

wir schreiben eiglt. nur:

nachdem die angelegenheit nunmehr abgeschlossen ist übersenden wir ihnen die uns überlassenen originale zu unserer entlastung zurück.

Wir hoffen das Mandat den erwartungen entsprechend wahrgenommen zu haben und Ihnen für künftige rechtsangelegenheit weiterhin beratend zur seite stehen zu dürfen.


das mit dem §§ würde ich weglassen!
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LuzZi
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#3

14.07.2008, 10:33

Sway, schöner Text, sollten wir hier vllt. auch mal einführen. Wir bitten die Mandanten nur um Abholung der Originalunterlagen und bedanken uns für das übertragene Mandat und das damit entgegen gebrachte Vertrauen.

Auf die Aufbewahrungsfrist würde ich auch nicht hinweisen.
Egal wie tief man die Messlatte der Dummheit setzt, es gibt jeden Tag jemanden, der bequem darunter durchlaufen kann.
Bambi

#4

14.07.2008, 10:49

Seh ich auch so. Wir schreiben's ähnlich:

"Nach Abschluss der Angelegenheit reichen wir im Zuge der Aktenarchivierung die beigefügen Originalunterlagen zu unserer Entlastung zurück. Wir bedanken uns für das in uns gesetzte Vertrauen und stehen Ihnen auch bei künftigen Rechtsfragen gerne zur Seite."
refaworld
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#5

14.07.2008, 10:53

Warum würdet ihr denn die §§ nicht hinschreiben? Gibt es einen bestimmten Grund dafür? Aber wenn Chef das so haben möchte wird mir eh keine andere Wahl bleiben!
Ernie

#6

14.07.2008, 10:57

In unserem Standardschreiben ist der Hinweis auf § 50 II BRAO nicht enthalten, aber eigentlich finde ich den Hinweis nicht schlecht und denke, ich werde das jetzt bei uns einführen.
Tigra
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#7

14.07.2008, 11:02

ich weiß nicht, ich finde das klingt so... dooof, irgendwie ... sooo von wegen und ja gucken sie wir machen alles korrekt ... weiß auch nicht... finds doof.
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Bambi

#8

14.07.2008, 11:11

Weiß jetzt auch nich so genau.. glaub, die meisten Mandanten interessiert das eh nich wirklich. Ich weiß ja, wie ich solche Schreiben lese.. Die Passage mit den §§ würd' ich wohl überfliegen. Und die, die's doch.. also die will ich gar nich erst auf dumme Gedanken bringen. :wink:

Aber wenn man's schreibt, dann viell. nen bissel anders als "bin verpflichtet" ... das klingt wirklich etwas.. weiß auch nich.. Vielleicht nur (gem. § 50 Abs. 2 Bundesrechtsanwaltsordnung 5 Jahre) als Zusatz..??

Letztlich isses aber Ansichtssache.. und, wie Du schon sagst.. musst Dich eh dem Willen Deines Chefs beugen..

LG Bambi
Moni82

#9

14.07.2008, 11:21

Kann man den § nich ganz weglassen und einfach nur schreiben "Die Akte werden wir nach der gesetzlichen Aufbewahrungsfrist von 5 Jahren vernichten"?
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