Übersicht Fristen

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Mia
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#1

15.08.2006, 09:08

Ich bin gerade dabei so ein Kanzleihandbuch zu schreiben. Jetzt bin ich bei den Fristen angelangt und hoffe, hier ein bißchen Hilfe zu bekommen, was die Fristenliste angeht. Also was gibt es alles für (die wichtigsten?) Fristen?

Ich fange mal an:

Strafsachen:
Bußgeldbescheid - 2-Wochen-Einspruchsfrist
Strafbefehl - 2-Wochen-Einspruchsfrist
Urteil: - 1- Woche Berufungsfrist

Zivilsachen:
Urteil 1. Instanz - 1 Monat Berufungsfrist + 2 Monate Berufungsbegründungsfrist


Rest kommt noch.
Anja66
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#2

15.08.2006, 10:55

Hallo,
würde vielleicht noch ergänzen, dass die 2-Monats-Frist zur Berufungsbegründung ab Zustellung des Urteils gilt, oder?
Was mir sonst noch an Fristen einfällt:

Widerspruch gegen Mahnbescheid: 2 Wochen
Einspruch gegen Vollstreckungsbescheid bzw. Versäumnisurteil: 2 Wochen
Frist zur Anzeige der Verteidigungsabsicht: 2 Wochen

LG
Anja
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Pepples
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#3

15.08.2006, 10:56

Schau mal hier:

http://www.rechtsfachwirt-portal.de/html/downloads.html.

Da gibst ne ziemlich gute Fristeliste zum runterladen. Vielleicht hilft Dir das ja schon mal was.

LG Sandra
Gast

#4

15.08.2006, 10:58

Hi,

mir fällt da noch die Einlassungsfrist ein.

Gruß
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Mia
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#5

15.08.2006, 11:28

Pepples hat geschrieben:Schau mal hier:

http://www.rechtsfachwirt-portal.de/html/downloads.html.

Da gibst ne ziemlich gute Fristeliste zum runterladen. Vielleicht hilft Dir das ja schon mal was.

LG Sandra
DANKE! Genau sowas habe ich gesucht. Vielen Dank. :P
Bianca
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#6

16.08.2006, 11:48

Ich finde diese Übersicht auch sehr hilfreich, vermisse sowas allerdings für Straf- und Owisachen. Weiß jemand, wo ich eine entsprechende Übersicht finde?

Danke schon mal!

Bianca

:D
Steffen
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#7

16.08.2006, 14:43

Eine Superübersicht über Verjährungsfristen findest Du im Internet bei
urbs-media-GbR in den Schwerpunktthemen.

LG
Steffen
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drilling
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#8

16.08.2006, 14:50

Ich war mal in einer Kanzlei, die haben auch noch die TB-Frist (Tatbestandsberichtigungsfrist) notiert. Leider ist mir der Zeitraum/-punkt entfallen. Jemand ne Idee?
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Pepples
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#9

16.08.2006, 15:33

Ich meine was von 14 Tagen im Ohr zu haben, bin aber nicht sicher.
sandrine
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#10

16.08.2006, 15:58

Yep, soweit ich weiß sind das 14 Tage für die Tatbestandsberichtigung,
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