Hallo,
kann mir jemand sagen, wie hoch ich den Gegenstandswert ansetzen muss, wenn die Sache außergerichtlich war und es um den Umgang des Kindes ging?
Vielen dank im Voraus
Außergerichtlicher Gegenstandswert bei Umgang
- Adora Belle
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3.000 würde ich auch außergerichtlich nehmen.
Die Frage kam doch letztens erst - aber egal. Schau mal in die Schwarzwälder Tabelle, da ist hinten eine Übersicht zu den Gegenstandswerten im Familienrecht.
Edit: In anderen Sachen orientierst Du Dich außergerichtlich doch auch an den gerichtlichen Gegenstandswerten. Das ist hier nicht anders.
Die Frage kam doch letztens erst - aber egal. Schau mal in die Schwarzwälder Tabelle, da ist hinten eine Übersicht zu den Gegenstandswerten im Familienrecht.
Edit: In anderen Sachen orientierst Du Dich außergerichtlich doch auch an den gerichtlichen Gegenstandswerten. Das ist hier nicht anders.
Zuletzt geändert von Adora Belle am 03.06.2008, 11:18, insgesamt 1-mal geändert.
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Hab den Thread gefunden:
http://www.foreno.de/viewtopic.php?t=16680&highlight=
Wo ist denn "hier"? Im Internet findest Du dazu nicht zwingend was. Die Schwarzwälder Tabelle ist offline *g* so ein kleines Heftchen. Ansonsten mußt Du in den entsprechenden Gesetzestexten nachgucken.
Ich halte 3.000 EUR für richtig.
http://www.foreno.de/viewtopic.php?t=16680&highlight=
Wo ist denn "hier"? Im Internet findest Du dazu nicht zwingend was. Die Schwarzwälder Tabelle ist offline *g* so ein kleines Heftchen. Ansonsten mußt Du in den entsprechenden Gesetzestexten nachgucken.
Ich halte 3.000 EUR für richtig.