Außergerichtlicher Gegenstandswert bei Umgang

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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Silke8686
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#1

03.06.2008, 10:50

Hallo,

kann mir jemand sagen, wie hoch ich den Gegenstandswert ansetzen muss, wenn die Sache außergerichtlich war und es um den Umgang des Kindes ging?

Vielen dank im Voraus
Moni82

#2

03.06.2008, 11:08

3.000 € würde ich sagen?
Silke8686
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#3

03.06.2008, 11:15

Hallo,

aber das ist doch keine selbstständige familiensache, die bei gericht anhängig ist. ich habe keine ahnung. aber trotzdem danke
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Adora Belle
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#4

03.06.2008, 11:16

:dafuer 3.000 würde ich auch außergerichtlich nehmen.

Die Frage kam doch letztens erst - aber egal. Schau mal in die Schwarzwälder Tabelle, da ist hinten eine Übersicht zu den Gegenstandswerten im Familienrecht.

Edit: In anderen Sachen orientierst Du Dich außergerichtlich doch auch an den gerichtlichen Gegenstandswerten. Das ist hier nicht anders.
Zuletzt geändert von Adora Belle am 03.06.2008, 11:18, insgesamt 1-mal geändert.
Silke8686
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#5

03.06.2008, 11:18

ich habe aber alles mögliche durchgeschaut und habe dazu hier nichts gefunden und auch so nichts gefunden im internet. danke
Silke8686
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#6

03.06.2008, 11:21

sorry, aber nicht mal eine schwarzwälder tabelle kann ich finden, von dieser habe ich auch noch nie gehört???
_steffi_

#7

03.06.2008, 11:23

Patzelt, Schwarzwälder Gebührentabelle, vom Deutschen Anwalt Verlag
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#8

03.06.2008, 11:41

Hab den Thread gefunden:

http://www.foreno.de/viewtopic.php?t=16680&highlight=

Wo ist denn "hier"? Im Internet findest Du dazu nicht zwingend was. Die Schwarzwälder Tabelle ist offline *g* so ein kleines Heftchen. Ansonsten mußt Du in den entsprechenden Gesetzestexten nachgucken.

Ich halte 3.000 EUR für richtig.
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