Also, es ist zwar als Fälligkeitsvoraussetzung aufgeführt, dass eine Eigentumsverschaffungsvormerkung eingetragen sein muss, aber es wurde vergessen, die Eintragung dieser Vormerkung von den Erschienenen bewilligen und beantragen zu lassen, genau wie die anschließende Löschung der Vormerkung vergessen wurde!!!
Ich glaube, dass ist jetzt ein echtes Problem und befürchte schon fast, dass die Beteiligten nun nochmals antanzen müssen um die Bew. und Beantragung der Vormerkung zu erklären....(hoffe natürlich nicht dass dies so ist!)
Hoffe, ihr habt evtl. eine andere Lösung!?
HILFEEEEEE!!!!
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