Weiß jemand von Euch was für ein Gegenstandswert für ein Eheaufhebungsverfahren anzusetzen ist? Gibt es da auch einen Pauschalwert vielleicht 2.000,00 € oder 3.000,00 €. Finde im Gesetz nichts, vielleicht hat jemand den passenden §
Kann mir jemand weiterhelfen?
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