In diesen Forenbereich gehören sämtliche Fragen / Beiträge zum Thema Inkasso, Mahnverfahren, Mahnwesen, Zwangsvollstreckung im Ausland oder mit Auslandsbezug.
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mokey1
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#21
04.10.2007, 11:10
Jepp, kannst schreiben.
Beim zweiten Mal würd ich dann auch ne Forderungsaufstellung beifügen.
Ein Anwalt kann mit seinem Aktenkoffer mehr stehlen
als hundert Männer mit Kanonen.
Don Vito Corleone
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butterflybabe
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#22
04.10.2007, 11:11
Ja kannst du dir sparen. RA-MICRO macht das bei uns automatisch.
Aber ohne entsprechendes Programm natürlich Mehraufwand.
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mokey1
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#23
04.10.2007, 11:12
Deswegen lass ich das beim ersten Mal immer weg
Ein Anwalt kann mit seinem Aktenkoffer mehr stehlen
als hundert Männer mit Kanonen.
Don Vito Corleone
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Nine25
#24
04.10.2007, 11:15
So, jetzt erstmal ein dickes fettes
an alle die Ihre Zeit und Nerven für mich geopfert haben