Ich hatte ihn ja schon ein paar Mal am Telefon und da sagte er halt immer, dass er noch ein wenig Zeit braucht, weil er sich mit einer Kollegin besprechen muss, weil er nicht weiß, wie er das anstellen soll. Dafür hatte/habe ich ja auch Verständnis, aber irgendwann muss man da nunmal ran und 1,5 Jahre ist da doch schon lang.
Die KGE lautet im Übrigen wie folgt:
Von den Kosten des Verfahrens haben zu tragen:
a) von den Gerichtskosten der Antragsgegner 43 %, der Antragsteller zu 2) 9 % unud die Antragstellerin zu 3) 48 %;
b) von den außergerichtlichen Kosten des Antragsgegners 9 % der Antragsteller zu 2) und 48 die antragstellerin zu 3). Im Übrigen trägt der Antragsgegner seines außergerichtlichen Kosten selbst;
c) die außergerichtlichen Kosten des Antragstellers zu 1) trägt der Antragsgegner;
d) die außergerichtlichen Kosten des Antragsstellers zu 2) trägt dieser selbst;
e) von den außergerichtlichen Kosten der Antragstellerin zu 3) 34 % der Antragsgegner. Im Übrigen trägt die Antragstellerin zu 3) ihre außergerichtlichen Kosten selbst.
Es geht um Trennungs- und Kindesunterhalt. Antragsteller 1 und 2 sind die beiden Kinder und 3 die Mutter.
Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Rechtspfleger?
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Und wie wär´s, wenn sich ein überforderter Kollege Hilfe bei anderen Kollegen sucht? Kann ja nicht so schwer sein. Zu sagen, macht ja keine DAB, weil der überforderte Kollege dann vielleicht krankheitsbedingt ausfällt, ist lächerlich.aber auch denkbare Fälle, in denen sich ein (junger?) Kollege mit einer verzwickten KGE einfach überfordert sieht
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Ich lerne hier ja echt immer wieder dazu. Von dieser Verzögerungsrüge hatte ich ganz ehrlich noch nie gehört. Ich hab erstmal gegoogelt und so richtig begriffen wann das genau zum Tragen kommt, habe ich auf die Schnelle auch noch nicht. Aber wenn ich es richtig sehe, würde es wohl für Ciaras Fall nicht gelten, weil es bei ihr nicht mehr um das Gerichtsverfahre geht, sondern "nur" um die Kostenfestsetzung, oder hab ich das falsch verstanden?13 hat geschrieben:
Dass auch im Sinne der Parteien zu handeln ist, wird dadurch dokumentiert, dass die noch recht neue "Verzögerungsrüge" eingeführt wurde, damit man zur Not Ansprüche gegen den Staat geltend machen kann.
Ciara, hast du ihm die Dienstaufsichtsbeschwerde schon mal angedroht? Falls nicht, würde ich das vielleicht noch mal machen, also eine Erinnerung mit einer letzten Bearbeitungsfrist (10 Tage oder so) und der Ankündigung, dass, wenn bei Ablauf dieser Frist immer noch kein KFB vorliegt, die Dienstaufsichtsbeschwerde erhoben wird.
Ich könnte mir nämlich vorstellen, dass das eventuell etwas schneller geht. Denn ich denke, dass die Dienstaufsichtsbeschwerde die eigentliche Bearbeitung ja wohl nicht beschleunigt. Ich könnte mir vorstellen, wenn so eine Beschwerde vorliegt, wird die erstmal "abgearbeitet", bevor es dann mit dem KFB weiter geht. Wenn du das schon angedroht hast, bleibt ja eigentlich gar nichts anderes, als die Dienstaufsichtsbeschwerde jetzt zu machen.
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Pepsi hat geschrieben:wenn man so drüber nachdenkt, macht sich der Rpfl. ja glatt schadensersatzpflichtigButterblume hat geschrieben:Man bedenke auch das ab Antragseingang die Zinsen beginnen zu laufen. Wie hoch ist denn der festzusetzende Betrag?
Als Schuldner bin ich nicht gezwungen mit der Zahlung bis zum Erlass des KFB zu warten. Ich kann mir das auch selber ausrechnen und vorher zahlen.
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Im Prinzip hast du ja Recht. Aber manchmal ist es auch nicht so einfach, den Erstattungsanspruch der Gegenseite zu berechnen, z.B. wenn Gutachterkosten o. ä. mit zu beachten sind. Sorry, aber den Ball kann man nicht einfach so an den "Schuldner" zurückspielen.Davy Jones’ Locker hat geschrieben:Pepsi hat geschrieben:wenn man so drüber nachdenkt, macht sich der Rpfl. ja glatt schadensersatzpflichtigButterblume hat geschrieben:Man bedenke auch das ab Antragseingang die Zinsen beginnen zu laufen. Wie hoch ist denn der festzusetzende Betrag?
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Eine "Bearbeitungsdauer" von 1 1/2 Jahren find ich schon krass.
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Habe ich das gesagt . Na ich dachte, wenn Deine jungen Kollegen so Schxxx haben, dass sie vielleicht nicht richtig entscheiden (in Klausuren kommt es auf Richtigkeit an, deshalb verstehe ich es), kann doch der Dino-Papa ihnen gleich bebringen, dass es im wahren Leben manchmal auf die Richtigkeit einer Entscheidung gar nicht ankommt. Denn nicht für die Schule, für das Leben lernen wir.13 hat geschrieben:Du glaubst doch nicht wirklich ernsthaft, dass ich meinen Anwärtern eine solche Verzögerungstaktik empfehle
Was soll man davon halten? Für einen Kollegen, der auf diese Weise immer nur nehmen muss, aber nie (ab-)geben darf, auch keine schöne Sache. Aber das ist ein ganz anderes Thema.13 hat geschrieben:Ich selbst habe sogar erlebt, dass eine ordentlich arbeitende Verwaltung einen Fall nach entsprechendem "Krisengespräch" anderweitig vergeben hat, um einen angeschlagenen Kollegen vor dem Zusammenbruch zu bewahren.
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Wenn Du das als lächerlich ansiehst, sei Dir das unbenommen. Dann kennst Du aber die Situation in vielen Gerichten nicht. Was meinst Du wohl, weshalb Burnout mittlerweile an vorderster Stelle zu finden ist. So ein Pauschalurteil hier zu manifestieren empfinde ich als Frechheit!samsara hat geschrieben:Und wie wär´s, wenn sich ein überforderter Kollege Hilfe bei anderen Kollegen sucht? Kann ja nicht so schwer sein. Zu sagen, macht ja keine DAB, weil der überforderte Kollege dann vielleicht krankheitsbedingt ausfällt, ist lächerlich.aber auch denkbare Fälle, in denen sich ein (junger?) Kollege mit einer verzwickten KGE einfach überfordert sieht
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Andererseits Dino ist es aber auch so, dass wir doch für die Personalsituation auch ganz und gar nichts können.
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Das sehe ich genauso. Und Burnout gibt es nicht nur bei den Beamten. Zu behaupten, man würde dies durch eine DAB sogar mitverursachen, ist wirklich dreist.dass wir doch für die Personalsituation auch ganz und gar nichts können
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Da gebe ich Dir Recht. Wir aber auch nicht!Kanzleihund hat geschrieben:Andererseits Dino ist es aber auch so, dass wir doch für die Personalsituation auch ganz und gar nichts können.
Ich fahre da einen ganz konsequenten Stiefel. Die Politik wollte es durch den Sparwahn so haben und jetzt hat man es. Da wird es noch öfter zu solchen Situationen kommen. Mein Motto: Ich bin für Personalpolitik und Sparfimmel nicht verantwortlich und auf dem Rücken meiner Gesundheit wird das auch nicht umgesetzt, basta. Sollen sich die Betroffenen an den richtigen Stellen beschweren. Der kleine Frontkämpfer ist dabei nur Bauernopfer, der überhaupt nichts dafür kann.
Im Übrigen ist die KGE von Ciaras Fall gar nicht so exorbitant schwierig, mal davon abgesehen, dass man mehrere KFB zu erlassen hat. Es handelt sich also höchstwahrscheinlich um ein Anfängerproblem wie ich das sehe und Wissen kann/muss man sich nun mal aneignen, aber nicht über anderthalb Jahre.
Man darf so einen Ausnahmefall auch nicht künstlich hochpuschen, denn in aller Regel läuft es ja bei den Gerichten im Rahmen der Möglichkeiten. Dass alles länger dauert, ist nun mal den idiotischen Maßnahmen der Politik geschuldet. Aber solche Extremfälle sind doch die absolute Ausnahme und rücken nur in den Fokus, weil sie hier angesprochen werden.
Da das KFV als Annexverfahren zum Prozess gehört, gilt die Verzögerungsrüge auch insoweit. Ich habe das schon gesehen, weil ich selbst von einer "freundlichen" RAin eine solche erhalten habe . So etwas ist lächerlich und soll nur der Druckausübung und vermeintlicher Bangemacherei dienen, um einen zeitlichen Vorteil zu erhaschen. Wer zu solchen Methoden greift, dessen Akte kommt bei mir in den letzten Stapel ganz nach unten!
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