zv gegen 2 Schuldner mit verschiedener Anschrift
... würd ich ja auch tun, hab hier aber keinen Anwalt, der beglaubigen könnte - und selbst wenn sie könnten, sie würden es nicht tunDarkeyes hat geschrieben: So mach ich das auch immer. Bloß mir dem Unterschied, dass ich die Kopie des VB's bzw. Titels noch vom RA beglaubigen lassse :twisted:
@Bärchen: wir glauben Dir doch fast immer alles
Viele Grüße
ich
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ganzkleinlautzubärchenrüberschielundsag: Hast ja Recht!Bärchen hat geschrieben:Man könnte ja mir auch einfach einmal glauben....
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hab jetzt auch noch eine frage dazu:
ich habe hier eine sache mit vier gesamtschuldnern, habe zum glück VB´s, d. h. ich habe auch vier VB´s!
Aber überlege grade, wie ich das jetzt schreibe, also:
ZV gegen
1.) Herrn Müller, Hauptstraße xy, 000112 ORT
2.) Frau Müller, ebenda,
-Gesamtschuldner-
und diese haften als Gesamtschuldner mit
1.) Herrn Meier, ...
2.) Frau Meier
Wie formuliere ich das im ZV-Antrag, dass ich jetzt einen gegen die Eheleute Müller mache und mit den anderen zwei VB´s einen ZVA gegen die Ehleute meier???
Hab grade irgendwie einen Knoten im Kopf...........
ich habe hier eine sache mit vier gesamtschuldnern, habe zum glück VB´s, d. h. ich habe auch vier VB´s!
Aber überlege grade, wie ich das jetzt schreibe, also:
ZV gegen
1.) Herrn Müller, Hauptstraße xy, 000112 ORT
2.) Frau Müller, ebenda,
-Gesamtschuldner-
und diese haften als Gesamtschuldner mit
1.) Herrn Meier, ...
2.) Frau Meier
Wie formuliere ich das im ZV-Antrag, dass ich jetzt einen gegen die Eheleute Müller mache und mit den anderen zwei VB´s einen ZVA gegen die Ehleute meier???
Hab grade irgendwie einen Knoten im Kopf...........
ohne die anderen zu beachten machst du einen zv auftrag gegen müller und einen anderen gegen meier, bei denen die du zusammen machst schreibst du dass sie gesamtschuldnerisch haften....