Gerichtsvollzieher hilft Schuldner mit verbotener Rechtsberatung
- Adora Belle
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Euer Problem ist doch nicht der Gerichtsvollzieher. Ob er das durfte oder nicht, kann dahingestellt bleiben. Denn - der Schulder hätte in keinem Fall freiwillig gezahlt, sondern immer zur Abwendung der Vollstreckung. Und damit könnte er zurückfordern, FALLS er gezahlt hätte. Ihr habt keinen Schaden, und also auch keinen Schadenersatzanspruch.
- paralegal6
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viewtopic.php?t=96068 würde höchstens evtl. den GVZ anschreiben und sagen, dass euch eine Einrede des Schuldners zur Verjährung nicht vorliegt und er die hätte mitvollstrecken müssen? Hat er den Titel denn schon übergeben? IWW Daten hat Chef, der ist schon weg leider. Ansonsten seh ich das wie schon gesagt wie Adora da die Verjährung ja unstreitig ist an sich. Von welcher Höhe redest du? Lohnt sich da überaupt Aufwand? Würde mich freuen, dass ich nach VAK Auftrag überhaupt Geld bekommen hab hast das Problem ja öfters
Das glaube ich nicht.Adora Belle hat geschrieben: ↑02.10.2023, 15:15Und damit könnte er zurückfordern, FALLS er gezahlt hätte. Ihr habt keinen Schaden, und also auch keinen Schadenersatzanspruch.
Wenn der Schuldner gezahlt hätte, dann hätte er auch nicht zurück gefordert. Die wenigsten Schuldner wissen, dass sie zurückfordern können. Das kommt in der Praxis sehr selten vor.
Also ist uns schon ein Schaden entstanden.
Wenn dein Chef morgen wieder da ist, kannst du die IWW Daten dann hier reinstellen?paralegal6 hat geschrieben: ↑02.10.2023, 15:20viewtopic.php?t=96068 würde höchstens evtl. den GVZ anschreiben und sagen, dass euch eine Einrede des Schuldners zur Verjährung nicht vorliegt und er die hätte mitvollstrecken müssen? Hat er den Titel denn schon übergeben? IWW Daten hat Chef, der ist schon weg leider. Ansonsten seh ich das wie schon gesagt wie Adora da die Verjährung ja unstreitig ist an sich. Von welcher Höhe redest du? Lohnt sich da überaupt Aufwand? Würde mich freuen, dass ich nach VAK Auftrag überhaupt Geld bekommen hab hast das Problem ja öfters
Danke.
Den Titel hat der Gerichtsvollzieher schon herausgegeben.
Es geht um ca. 900 Euro Zinsen.
Folgendes wäre auch interessant:Adora Belle hat geschrieben: ↑02.10.2023, 15:15Euer Problem ist doch nicht der Gerichtsvollzieher. Ob er das durfte oder nicht, kann dahingestellt bleiben. Denn - der Schulder hätte in keinem Fall freiwillig gezahlt, sondern immer zur Abwendung der Vollstreckung. Und damit könnte er zurückfordern, FALLS er gezahlt hätte. Ihr habt keinen Schaden, und also auch keinen Schadenersatzanspruch.
Was ist, wenn die verjährten Zinsen mit einem PFÜB einfach gepfändet werden (Kontopfändung / Lohnpfändung). Kann der Schuldner die verjährten Zinsen dann auch zurückverlangen?
Was meinst du Adora Belle?
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Auch ein pfüb ist keine freiwillige Zahlung
Sorry, wir machen jetzt Urlaub, vielleicht hat wer anders iww?
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https://www.haufe.de/recht/deutsches-an ... 63512.html
Beim PfüB wäre es keine freiwillige Zahlung.
Es ist hier übrigens nicht selten, dass Schuldner die Einrede der Verjährung erheben, auch ohne Hinweis des GVZ.
Beim PfüB wäre es keine freiwillige Zahlung.
Es ist hier übrigens nicht selten, dass Schuldner die Einrede der Verjährung erheben, auch ohne Hinweis des GVZ.
Ja, vielleicht hat hier jemand iww und kann den Text hier reinstellen:paralegal6 hat geschrieben: ↑02.10.2023, 17:08Auch ein pfüb ist keine freiwillige Zahlung
Sorry, wir machen jetzt Urlaub, vielleicht hat wer anders iww?
https://www.iww.de/ve/vollstreckungspra ... t--f135472
Danke
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Wurde erledigtmistral hat geschrieben: ↑02.10.2023, 18:03Ja, vielleicht hat hier jemand iww und kann den Text hier reinstellen:paralegal6 hat geschrieben: ↑02.10.2023, 17:08Auch ein pfüb ist keine freiwillige Zahlung
Sorry, wir machen jetzt Urlaub, vielleicht hat wer anders iww?
https://www.iww.de/ve/vollstreckungspra ... t--f135472
Danke
Gruß
Oli
Oli
Sch... baut sich nicht von alleine,
ich sitz zu Hause und hab wieder Langeweile,
ja immer wenn die Sonne untergeht,
komm ich irgendwie auf dumme Ideen...
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komm ich irgendwie auf dumme Ideen...