Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Alisha.Sadeh
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#11
01.02.2022, 16:56
samsara hat geschrieben: ↑01.02.2022, 15:46
Du musst hier gar nichts machen. Ihr habt eine Drittschuldnererklärung abgegeben und mitgeteilt, dass der gepfändete Anspruch nicht besteht. Fertig.
Ah okay. Danke!