Vollstreckung Briefkastenfirma
- AliceImWunderland
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Bekommt man da auch die private Adresse des GF?
Warum ist am Ende des Geldes noch so viel Monat übrig?!
Ich habe kein Whatsapp und ich werde auch keins bekommen. Ich stehe auf Datenschutz und bin voll Threema.
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Ich habe jetzt vom Gewerbeamt die private Anschrift vom Geschäftsführer bekommen. Allerdings ist die in Polen. Kann der Gerichtsvollzieher ihn den aus Polen laden oder habe ich sonst irgendwelche Möglichenkeiten?
- mücki
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Das kann ich jetzt beantworten: Zumindest bei natürlichen Personen, bekommt man die Privatanschrift "mitgeliefert".AliceImWunderland hat geschrieben: ↑10.05.2019, 13:14Bekommt man da auch die private Adresse des GF?
Dumme Gedanken hat jeder, nur der Weise verschweigt sie. Wilhelm Busch
- mücki
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Mir stellt sich die Frage, warum der GVZ die Ladung nicht einfach in den Briefkasten der GmbH einlegt?
Gemäß § 8 Abs. 4 GmbHG muss es eine inländische Geschäftsanschrift geben. Wobei Geschäftsanschrift eigentlich nur bedeutet, dass es einen Ort gibt, an dem die Gesellschaft postalisch zu erreichen ist. Bei der Anschrift kann es sich also auch nur um einen Briefkasten handeln. Diese Adresse muss im Handelsregister stehen, muss aber weder Satzungssitz noch Verwaltungsssitz sein. Diese Voraussetzung ist nach deiner Schilderung gegegeben. Ich verstehe daher nicht, wo der GVZ ein Problem hat.
Gemäß § 8 Abs. 4 GmbHG muss es eine inländische Geschäftsanschrift geben. Wobei Geschäftsanschrift eigentlich nur bedeutet, dass es einen Ort gibt, an dem die Gesellschaft postalisch zu erreichen ist. Bei der Anschrift kann es sich also auch nur um einen Briefkasten handeln. Diese Adresse muss im Handelsregister stehen, muss aber weder Satzungssitz noch Verwaltungsssitz sein. Diese Voraussetzung ist nach deiner Schilderung gegegeben. Ich verstehe daher nicht, wo der GVZ ein Problem hat.
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Sehe ich auch so. Briefkastenfirma heißt doch, es gibt einen Briefkasten, oder nicht?
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Ok. Dann werde ich den Gerichtsvollzieher bitten, die Ladung dort einzuwerfen. Wenn er nicht erscheint, wäre der nächste Schritt ja dann Haftbefehl. Vielleicht lässt er sich ja davon beeindrucken.
- AliceImWunderland
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Das Wichtigste in diesem Fall ist die Drittauskunft des Bundeszentralamtes für Steuern. Alles andere wird dich mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht weiter bringen.
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Hallo Zusammen,
ich greife das Thema noch einmal auf, da ich ein neues Schreiben vom Gerichtsvollzieher erhalten habe. Er teilte mir mit, dass ihm nunmehr bekannt geworden ist, dass unter angegebenen Anschrift auch kein Briefkasten mehr vorhanden ist. Nachdem sich die Anschrift des Geschäftsführers der Schuldnerin in Polen befindet, kann eine Zustellung der Terminsladung durch ihn nicht mehr erfolgen.
Was kann ich jetzt noch machen ausser die ZV einstellen und die Akte endabrechnen? Die Forderung beläuft sich immerhin auf € 12000.
Vielen Dank für eure Hilfe.
ich greife das Thema noch einmal auf, da ich ein neues Schreiben vom Gerichtsvollzieher erhalten habe. Er teilte mir mit, dass ihm nunmehr bekannt geworden ist, dass unter angegebenen Anschrift auch kein Briefkasten mehr vorhanden ist. Nachdem sich die Anschrift des Geschäftsführers der Schuldnerin in Polen befindet, kann eine Zustellung der Terminsladung durch ihn nicht mehr erfolgen.
Was kann ich jetzt noch machen ausser die ZV einstellen und die Akte endabrechnen? Die Forderung beläuft sich immerhin auf € 12000.
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