Du hast ja Recht. Aber wie gesagt: es kommt darauf an, was dein Tätigkeitsbereich später sein soll. Etwas seltsam finde ich, dass der Anwalt dir nahe legt, eine Ausbildung zur ReFa zu machen. Das lässt bei mir den Schluss zu, dass deine Tätigkeit später mehr der einer ReFa, als der einer Rechtsanwältin sein soll.macmaus hat geschrieben:Ich denke mal, daß mein Studium schon umfangreicher war und mehr in die Tiefe ging, als es in der Ausbildung der Fall sein wird. Alle anderen Tätigkeiten im Büro sollte ich mir relativ schnell im Alltag aneignen können.
Ich möchte mich jetzt nicht vor einer Ausbildung drücken, aber ich habe bis jetzt noch nie gehört, daß man mit einem abgeschlossenen Studium im gleichen Bereich noch eine Ausbildung machen muß. Oder würdet ihr sagen, daß eine Medizinstudentin mit erfolgreichem Abschluss noch eine Ausbildung als Arzthelferin machen muß ?
Man darf ja auch nicht vergessen, daß die Ausbildungsvergütung nur halb so hoch ist (wenn nicht so gar nur ein Drittel) als das Gehalt einer Rechtsanwaltsfachangestellten. Das Resultat sind dann natürlich finanzielle Einbußen .
Wie ich schon oben geschrieben habe: sollst du später über Lebensmittel beraten, oder diese kochen?
Oder um bei deinem Vergleich mit Arzt/Arzthelferin zu bleiben: sollst du später Patientendiagnosen stellen oder Blut abnehmen, Blutdruck messen und Pollenallergietests bei Patienten machen?