Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Juliane91
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#11
25.09.2013, 13:48
ja wenn ersteres der fall wäre, wenn ich nicht wüsste ob und wo der schuldner ein konto hat...
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Anahid
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...ist hier unabkömmlich !
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#12
25.09.2013, 13:57
Okay...in dem Fall kannst Du entweder einen Vollstreckungsauftrag machen, was zu 99,9 % zu nix führt oder den Schuldner direkt zur Abgabe der Vermögensauskunft laden lassen (was m.E. mehr Sinn macht).
Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. ![Smilie-mit-Katze :katze1](./images/smilies/katze1.gif)