völlig richtig. Es ist ja nur ein Satz.tweetyS hat geschrieben:Darum darf sich dann der Schuldner kümmern.Jupp03/11 hat geschrieben:Ich stelle mal die Frage der Verjährung in den Raum.
Der Gläubiger(-Vertreter) sollte sich Gedanken machen.
völlig richtig. Es ist ja nur ein Satz.tweetyS hat geschrieben:Darum darf sich dann der Schuldner kümmern.Jupp03/11 hat geschrieben:Ich stelle mal die Frage der Verjährung in den Raum.