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rena
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#11
10.04.2008, 17:27
Gequotelt und nicht dem Gegner auferlegt, wenn dem Antrag stattgegeben wird???
Stimmt das mit der 0,3 Gebühr Nr. 3309?
Und wie oft muss ich den Antrag einreichen??
Die letzten Fragen vor Feierabend
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rena
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#12
11.04.2008, 10:48
Kann mir hier jemand weiterhelfen??
Welche GK fallen an, wäre dringend!!
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rena
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rena
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#14
14.04.2008, 14:20
Hmmm, hat das tatsächlich noch niemand gemacht???
Schade!
Find mich nämlich auch in dem Goebel nicht zurecht
Hife!!!
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rena
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Smilie
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#16
07.05.2008, 09:59
Also ich bin der Meinung, dass nur die 0,3 Verfahrensgebühr anfällt. Den Antrag würde ich dann mit zwei beglaubigten und zwei einfachen Abschriften (sind ja zwei Gegner) bei Gericht einreichen.
Life is like a coin - you can spend it any way you want but you can spend it only once...
In diesem Sinne: Viele liebe Grüße
:pcwink
Bitte mal klickern und mitmachen www.ig-reno.de - Danke
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rena
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#17
08.05.2008, 09:04
Vielen Dank, dass du dich erbarmt hast
Nur was meinst du mit zwei Gegner?
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#18
16.09.2011, 12:52
Hallo ihr Lieben,
ich krame mal diesen Alten Beitrag hervor, bevor ich einen neuen Beitrag zum gleichen Thema eröffnen muss. Noch heute muss ich einen Ordnungsmittelantrag abfertigen und stehe etwas auf dem Schlauch, Ich hoffe ihr könnt mir helfen.
es soll vorrausgeschickt werden, dass die Gegenseite verdonnert wurde dem Mandanten uneingeschränkt Zutritt zu seinen Geschäftsräumen zu gestatten. Der Gegner hatte den Mandanten aus seinen Räumen durch Schlosswechsel ausgesperrt. Nun hat der Gegner neue Schlüssel ausgehändigt, sich dies schriftlich bestätigen lassen und in der Nacht die Schlösser wieder getauscht.
1. Muss ein Kostenvorschuss gezahlt werden? § 12 Abs. 6 GKG sieht einen Kostenvorschuss für Anträge nach § 890 ZPO eindeutig vor, es scheint sich aber um eine Ermessensentscheidung zu handeln.
2. Ist der § 890 ZPO überhaupt einschlägig? Es ist ja eigentlich weder eine Unterlassung, noch eine Duldung. Die Verfügung Ordnet an "Der Antragstellerin uneingeschränkt Zutritt zu den Geschäftsräumen in [...] zu gewähren."
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Tina112
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#19
16.09.2011, 13:53
Hi,
Kostenvorschüsse haben wir für Ordnungsgeldanträge noch nie gezahlt.
Anfallen müsten meiner Erinnerung nach € 15,00 gem. Nr. 2111 GKG KV
Anwaltsgebühren 0,3 Verfahrensgeb. gem. Nr. 3309,
Bei Verhandlung ggf. auch 0,3 Terminsgebühr gem. Nrn 3310 VV RVG
Liebe Grüße
Tina
Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie gerne behalten. :-)