PKH: Wer trägt Gerichtskosten, wenn Gegner im Ausland ist?
- 13
- NORTHERN DINO
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Oops, Brille beschlagen. Na ja, doppelt hält besser...
Zuletzt geändert von 13 am 13.12.2011, 09:49, insgesamt 1-mal geändert.
~ Grüßle ~
Veni, vidi, violini (Ich kam, ich sah, ich vergeigte)...
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- Anni R.
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Hallo Ihr Lieben,
ich schon wieder
Wenn ich die Frage mal abwandeln darf...wie verhält sich das mit den Gerichtskosten, wenn lediglich unser PKH-Antrag + Klageentwurf zur Stellungnahme übersandt wurde? Können uns also Gerichtskosten entstehen, wenn wir den PKH-Antrag zurücknehmen?
Danke schon mal im voraus!
Liebe Grüße aus Magdeburg
ich schon wieder
Wenn ich die Frage mal abwandeln darf...wie verhält sich das mit den Gerichtskosten, wenn lediglich unser PKH-Antrag + Klageentwurf zur Stellungnahme übersandt wurde? Können uns also Gerichtskosten entstehen, wenn wir den PKH-Antrag zurücknehmen?
Danke schon mal im voraus!
Liebe Grüße aus Magdeburg
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Im PKH-Prüfungsverfahren entstehen keine Gerichtskosten...
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Im PKH-Verfahren wird eigentlich nichts zugestellt... Nur Übersendung zur Stellungnahme.