Gebühren für Vertragsentwurf
- LuzZi
- ...ist hier unabkömmlich !
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stuppsi, deswegen sagte ich ja, dass sie die Möglichkeit hat, den Wert zu erhöhen. In § 23 Abs. 3 steht doch "...nach Lage des Falles niedriger oder höher, jedoch nicht über 500.000,-- € anzusehmen."
Egal wie tief man die Messlatte der Dummheit setzt, es gibt jeden Tag jemanden, der bequem darunter durchlaufen kann.
- LuzZi
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Also, noch einmal zur Klarstellung, dann brauchen wir hier nicht mehr so diskutieren und irgendwann steigt keiner mehr durch
![Auf den Arm nehmen :P](./images/smilies/icon_razz.gif)
Für den Entwurf eines Vertrages, Zeugnisses etc. pp. entsteht eine GG nach 2300, keine Beratungsgebühr nach § 34. Du kannst diese nach dem Wert berechnen, denn dieser Vertrag pp. hat, oder du nimmst den Auffangsstreitwert, welcher zwischen 4.000,-- € und 500.000,-- € variiert werden kann.
![Winken ;)](./images/smilies/icon_wink.gif)
![Auf den Arm nehmen :P](./images/smilies/icon_razz.gif)
Für den Entwurf eines Vertrages, Zeugnisses etc. pp. entsteht eine GG nach 2300, keine Beratungsgebühr nach § 34. Du kannst diese nach dem Wert berechnen, denn dieser Vertrag pp. hat, oder du nimmst den Auffangsstreitwert, welcher zwischen 4.000,-- € und 500.000,-- € variiert werden kann.
Egal wie tief man die Messlatte der Dummheit setzt, es gibt jeden Tag jemanden, der bequem darunter durchlaufen kann.