jane72 hat geschrieben:Soll ich da noch für englische Gerichte und Anwälte investieren, also noch mehr gutes Geld schlechtem Geld hinterherwerfen ?
Das Problem ist bei englischen Gesellschaften (sowohl Ltd. als auch Plc.) ist einfach, dass sowohl die Aufbringung/Erhaltung des Kapitals als auch die Durchgriffshaftung ziemlich lachs gesehen wird.
In solchen Fällen verweisen engl. Gerichte meistens auf die
Salomon doctrine nach der die Gesellschaft grundsätlich nur mit dem Gesellschaftsvermögen haftet.
Nach dem
Insolvency Act 1986 (S. 213) haftet eine Gesellschaft nur dann, wenn Geschäftstätigkeit in betrügerischer Absicht gegenüber den Geschäftspartnern erfolgte. Das muss man aber erstmal beweisen
(1) If in the course of winding up of a company it appears that any business of the company has been carried on with the intent to defraud creditors of the company or creditors of any other person, or for any fraudulent purpose, the following has effect.
(2) The court, on the application of the liquidator may declare that any persons who were knowingly parties to the carrying on of the business in the manner above-mentioned are to be liable to make such constributions (if any) to the company's assets as the court thinks proper.
Es gibt aber auch diverse Gerichtsentscheidungen wo englische Gerichte zugunsten der Geschäftspartner und gegen eine begrenzte Haftung entschieden haben ... die Jahre in denen die Urteile gesprochen wurden (1933, 1939, 1957 und 1962) sprechen aber für sich
Ein Anwalt der auf dem Gebiet agiert kann dir da aber sicherlich mehr zu erzählen.